1 Und der Ewige redete zu Mosche und sprach:
2 «Dies sei die Weisung von dem Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden;
3 und der Priester gehe hinaus vor das Lager, und sieht nun der Priester, daß der Aussatzschaden von dem Aussätzigen abgeheilt ist,
4 so befehle der Priester, daß man für den sich Reinigenden zwei lebende, reine Vögel bringe, sowie Zedernholz, Karmesin und Ysop.
5 Dann befehle der Priester, daß man den reinen Vogel in ein irdenes Gefäß hinein über lebendigem Wasser schlachte.
6 Den lebenden Vogel aber, den nehme er, sowie das Zedernholz und den Karmesin und den Ysop, und er tauche dieses samt dem lebenden Vogel in das Blut des über dem lebendigen Wasser geschlachteten Vogels.
7 Und er sprenge auf den sich von dem Aussatz Reinigenden siebenmal und erkläre ihn für rein, und den lebenden Vogel lasse er frei auf das Feld fliegen.
8 Dann wasche der sich Reinigende seine Kleider, schere all sein Haar und bade im Wasser und ist rein; danach darf er ins Lager kommen, doch bleibe er außerhalb seines Zeltes sieben Tage.
9 Am siebenten Tag aber schere er all sein Haar: Seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen, all sein Haar soll er scheren, und er wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser und ist rein.
10 Und am achten Tag nehme er zwei fehlfreie Schafe und ein erstjähriges, fehlfreies weibliches Schaf und drei Zehntel feinen Mehls als Mehlopfer, mit Öl eingerührt, und ein Log Öl.
11 Und der die Reinigung vollziehende Priester stelle den sich reinigenden Mann und diese Dinge vor den Ewigen an den Eingang des Erscheinungszeltes.
12 Dann nehme der Priester das eine Schaf und bringe es als Schuldopfer dar mit dem Log Öl, und er mache damit eine Schwingung vor dem Ewigen.
13 Dann schlachte er das Schaf an der Stelle, an der man das Sündopfer und das Hochopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer so ist auch das Schuldopfer dem Priester zu eigen, hochheilig ist es.
14 Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es an den rechten Ohrknorpel des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an die Großzehe seines rechten Fußes.
15 Dann nehme der Priester von dem Log Öl und gieße es auf des Priesters linke Hand.
16 Und der Priester tauche seinen rechten Finger ein von dem Öl, das auf seiner linken Hand ist; und er sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Ewigen.
17 Und von dem Rest des Öls, das auf seiner Hand ist, tue der Priester an den rechten Ohrknorpel des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an die Großzehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18 Und was übrig bleibt von dem Öl, das auf der Hand des Priesters sich befindet, tue er auf den Kopf des sich Reinigenden. So erwirke der Priester Sühne für ihn vor dem Ewigen.
19 Dann bereite der Priester das Sündopfer und erwirke Sühne für den von seiner Unreinheit sich Reinigenden; und danach schlachte er das Hochopfer,
20 und der Priester bringe das Hochopfer und das Mehlopfer auf den Altar; so erwirkt der Priester Sühne für ihn, und er ist rein.
21 Wenn er aber arm ist, und sein Vermögen nicht ausreicht, so nehme er ein Schaf als Schuldopfer zur Schwingung, um für ihn Sühne zu erwirken, und ein Zehntel feinen Mehls, eingerührt mit Öl, zum Mehlopfer und ein Log Öl,
22 und zwei Turteln oder zwei Tauben, wozu sein Vermögen ausreicht, und es sei die eine ein Sündopfer und die andere ein Hochopfer,
23 und er bringe diese am achten Tag seit seiner Reinigung zum Priester, an den Eingang des Erscheinungszeltes vor den Ewigen.
24 Und der Priester nehme das Schaf des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester mache damit eine Schwingung vor dem Ewigen.
25 Dann schlachte man das Schaf des Schuldopfers, und der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und tue es an den rechten Ohrknorpel des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an die Großzehe seines rechten Fußes.
26 Und von dem Öl gieße der Priester auf des Priesters linke Hand.
27 Dann sprenge der Priester mit seinem rechten Finger von dem Öl, das auf seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem Ewigen.
28 Und der Priester tue von dem Öl, das auf seiner Hand ist, an den rechten Ohrknorpel des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an die Großzehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29 Und was übrig bleibt von dem Öl, das auf der Hand des Priesters ist, tue er auf den Kopf des sich Reinigenden, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem Ewigen.
30 Dann bereite er die eine von den Turteln oder von den Tauben, wozu sein Vermögen ausreicht;
31 das, wozu sein Vermögen ausreicht, die eine als Sündopfer und die andere als Hochopfer samt dem Mehlopfer; so erwirkt der Priester für den sich Reinigenden Sühne vor dem Ewigen.
32 Das ist die Weisung für den, an dem ein Aussatzschaden ist, dessen Vermögen nicht ausreicht, bei seiner Reinigung.»
33 Und der Ewige redete zu Mosche und zu Aharon und sprach:
34 «Wenn ihr in das Land Kenaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich einen Aussatzschaden bringe an ein Haus des Landes eures Besitztums,
35 so soll der, dem das Haus gehört, hingehn und es dem Priester melden und sprechen: ,Wie ein Schaden hat sich mir was im Haus gezeigt!'
36 Und der Priester befehle, daß man das Haus ausräume, bevor der Priester kommt, den Schaden zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Haus ist; und nachher komme der Priester, das Haus zu besehen.
37 Sieht er nun den Schaden, und der Schaden ist an den Wänden des Hauses als grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie sehen tiefer aus als die Wand,
38 so gehe der Priester aus dem Haus hinaus an die Tür des Hauses und schließe das Haus ab auf sieben Tage.
39 Kehrt nun der Priester am siebenten Tag zurück und besichtigt es, und der Schaden hat sich ausgebreitet an den Wänden des Hauses,
40 so befehle der Priester, daß man die Steine, an denen der Schaden ist, herausreißt und sie außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort hinwirft.
41 Das Haus aber lasse er von innen ringsum abkratzen, und den Erdbewurf, den man abgekratzt hat, schütte man außerhalb der Stadt hin an einen unreinen Ort.
42 Dann nehme man andre Steine und bringe sie an die Stelle der Steine, und andre Erde nehme man und überstreiche das Haus.
43 Kommt aber der Schaden wieder und wuchert im Haus, nachdem man die Steine herausgerissen und nachdem man das Haus abgekratzt und nachdem man es überstrichen hat,
44 und der Priester kommt und besichtigt es, und der Schaden hat sich im Haus ausgebreitet, so ist es ein zerstörender Aussatz im Haus, unrein ist es.
45 Und man reiße das Haus nieder, seine Steine, sein Holz und alle Erde des Hauses, und bringe es außerhalb der Stadt hinaus an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus kommt all die Tage, da man es abgeschlossen hält, ist unrein bis zum Abend.
47 Und wer in dem Haus sich niedergelegt hat, wasche seine Kleider; und wer in dem Haus gegessen hat, wasche seine Kleider.
48 Wenn aber der Priester kommt und es besichtigt, und der Schaden hat sich im Haus nicht ausgebreitet, nachdem man das Haus überstrichen hat, so soll der Priester das Haus für rein erklären, denn der Schaden ist geheilt.
49 Und er nehme, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop.
50 Und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
51 Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und sprenge gegen das Haus siebenmal.
52 So entsündige er das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin.
53 Dann lasse er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus frei auf das Feld fliegen; so erwirkt er Sühne für das Haus, und er ist rein.
54 Dies ist die Weisung für jeden Schaden des Aussatzes und für den Grind,
55 für den Aussatz des Kleides und für das Haus,
56 für das Mal, für den Ausschlag und für den Fleck,
57 um zu entscheiden am Tag, da es unrein, so wie am Tag, da es rein ist. Dies ist die Weisung vom Aussatz.»