U n t e r w e g s n o t i e r t
Eine Handreichung für Dienende
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Durch Glauben siedelte er sich im Lande der Verheißung an, als in einem fremden,
und wohnte in Zelten mit Isaak und Jakob, den Miterben derselben Verheißung;
denn er wartete auf die Stadt, welche die Grundfesten hat, deren Baumeister und Schöpfer Gott ist.
Hebräer 11, 9.10
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Nr. 107: November, Dezember 2017
Von der Gemeinschaft der Gemeinde
(Fortsetzung von der letzten Nummer)
1. Grundsätzliches
2. Was ist Gemeindezucht?
3. Was ist der Zweck der Gemeindezucht?
4. Warum wird Gemeindezucht vernachlässigt?
Gemeindezucht beginnt mit dem Moment, in dem ein Mensch Christ wird. Wer wiedergeboren ist, darf Gemein-schaft mit Christen genießen. Wer mit Christen Gemein-schaft hat, steht unter einer Art „Zucht“. Er erfährt geistliche Erziehung: Aufeinander Acht haben, Ermutigen, Lehren
Aufrufen (parakalein), Mahnen (nouthetein), Überführen
Eine Zuchthandlung ist insbesondere dann gefordert, wenn Sünde in die Gemeinde eindringt und den Frieden oder das heilige Zeugnis bedroht. Das letzte Mittel, Entzug der (bzw. Aussonderung aus der) Gemeinschaft, wird erst eingesetzt, wenn der Betreffende nicht Buße tut.
Problemleute sind meist Christen, die von woanders dazukommen, nicht Neubekehrte. Das NT kennt Empfehlungsschreiben (2. Korinther 3, 1), z. B. wenn ein Bruder oder eine Schwester (Römer 16, 1) umzieht.
Die Funktion der Hirten bezüglich Gemeindezucht wird vielfach missverstanden. Diese werden oft erst aktiv, wenn irgendetwas Schlimmes geschehen ist, nach dem Motto „Die Feuerwehr rückt erst aus, wenn es brennt.“ Es ist aber die Aufgabe der Hirten, die Herde auf eine „gesunde Weide“ zu führen, dazu gehört auch Hilfestellung, um die Bibel im täglichen Leben anzuwenden. Dazu gehört, dass man sich gegenseitig besucht, insbesondere die Hirten die einzelnen Geschwister.
Die Hirten sind die Führung der Gemeinde. Es ist vorausgesetzt, dass sie die einzelnen Geschwister kennen und mit ihnen in persönlichem Kontakt stehen. Gemeindezucht beginnt mit persönlicher Anteilnahme. Mitarbeiter im Königreich Gottes sollten in der Lage sein, gezielt Gespräche zu führen, die Probleme herauszufinden. Sie sollten lernen, den Geschwistern zu helfen, die sich „verstecken“ und nicht den Mut aufbringen über ihre Probleme zu sprechen.
2. Timotheus 2, 21; Judas 23; 2. Thessalonischer 3, 6.14.15; Epheser 5, 7; 2. Timotheus 3, 5; 1. Timotheus 6, 20; Jakobus 1, 27b; 2. Korinther 6, 14ff. Einige Beispiele:
Unzucht ist außereheliche Geschlechtsverbindung (z. B. 1. Korinther 5, 1-13). Dazu gehört auch das eheähnliche Zusammen-wohnen Unverheirateter. Paulus klärt in 1. Korinther 7, 1-9 auf (vor allem V. 2): Wer nicht verheiratet ist, aber geschlechtlichen Umgang hat, ist ein Unzüchtiger. Die samaritanische Frau lebte mit einem Mann zusammen, der nicht ihr „Mann“ war (Johannes 4, 16-18). Mit jemandem zusammenzuleben ist nicht gleichbedeutend wie verheiratet zu sein. „Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. Will aber ihr Vater sie ihm nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.“ (1. Mose 22, 15.16)
Das geschlechtliche Zusammensein macht zwei Menschen nicht zu Eheleuten. Solche sind Unzüchtige. Unzüchtige werden das Königreich Gottes nicht erben. 1. Korinther 6.
1. Korinther 5, 1-3 lässt auf ein Beharren in der Sünde der Unzucht schließen. Das Beharren in der Sünde ist der Grund, weshalb Paulus den Ausschluss dieses Bruders anordnet.
1. Korinther 5, 5: „dem Satan übergeben“: Gemeint sein könnte ein Stellen außerhalb der Gemeinschaft, sodass er somit den Einflüssen des Satans viel mehr ausgeliefert ist. (Vgl. Hiob)
1. Timotheus 1, 20 („dem Satan übergeben“), zeigt: der Betreffende wird Gott übergeben, sodass Gott ihn aus seinem gemeind-lichen Schutz herausnimmt und dem Einfluss des Feindes ausliefert, wodurch er gezüchtigt werden möge. Damit gibt man ihn der Züchtigung preis. Es könnte auch gemeint sein, dass Gott dem Satan erlaubt, ihn körperlich anzugreifen, sodass der Betreffende todkrank wird.
Durch die Züchtigung hält Gott seine Gemeinde rein. Das Ziel ist immer die Wiederherstellung des Bruders o. der Schwester. Die Gemeinde soll auf Umkehr hoffen und darauf achten, ob sie erfolgt. Wenn sie erfolgt, ist die Gemeinde verpflichtet, dem Betreffenden volle Gemeinschaft zu gewähren, denn wo Gott vergibt, hat auch sie zu vergeben. Die Sitte, einen Bußfertigen (dessen Buße echt ist) noch eine längere Zeit weiter zu „züchtigen“ ist nicht schriftgemäß. Grundsätzlich ist dem Bußfertigen immer mit Vertrauensvorschuss zu begegnen, nicht mit Argwohn.
1. Korinther 5, 5: „zum Verderben des Fleisches“: Es ist nicht zwingend anzunehmen, dass der Betroffene sterben muss. Die „Zerstörung des Fleisches“ muss im Falle des Unzüchtigen von 1. Korinther 5 nicht vollständig geschehen sein, sodass er starb. Es könnte gut sein, dass er derselbe ist, der in 2. Korinther 2, 6-8 erwähnt wird: „Für den Betreffenden ist die Strafe, die von der Mehrzahl erteilt wurde, hinreichend, so dass ihr ihm nun im Gegenteil lieber vergeben und aufrichten solltet, damit der Betreffende nicht in übermäßiger Betrübnis verschlungen werde; deshalb rufe ich euch auf, ihn der Liebe zu vergewissern.“
Übrigens dürfte das Überliefern an Satan als „Privileg“ der ersten Apostel gelten, da sie ja den prophetischen Blick des Christus hatten, den es für einen solchen Fall brauchte.
Ähnliche Beispiele für die apostolische Autorität, körper-liche Züchtigungen zu verhängen finden wir in Apostelgeschichte 5, 1ff und 13, 11. Solche übernatürliche den Aposteln von Gott gegebene Macht hat die Gemeinde Jesu heute wohl nicht.
1. Korinther 5, 5: „damit der Geist gerettet werde am Tag des Herrn“: Die „Rettung“ geschieht in der Vollendung (Römer 8, 24ff). Der Betreffendes sollte (durch diese körperlichen Leiden) gedemütigt, korrigiert und wiederhergestellt werden und dann – am Ende – zusammen mit den anderen Christen das vollendete Heil erlangen. V. 5E zeigt also das Ziel der Zucht: Buße! Er soll nach Möglichkeit seine Sünde bereuen und wieder zurückkommen. Paulus hat diese Hoffnung.
Entzug der Gemeinschaft sollte nie geschehen ohne die ausdrückliche Absicht, den Betroffenen wiederherzustel-len, damit auch er eines Tages mit den anderen das Ziel erreicht.
1. Korinther 5, 7: „Fegt also den alten Sauerteig aus, damit ihr ein frischer Teig seid“: Bei der „Gemeindezucht“ darf man seinen Blick nicht nur auf die betreffende Person richten, sondern man soll stets die ganze Gemeinde im Auge haben. Wenn man die Sünde duldet, wirkt sie wie Sauerteig. Sie wird nach und nach auch andere Glieder des Leibes Christi befallen.
Wenn der Fall schon bekannt ist (wie es bei solchen offen-sichtlichen Sünden, bald der Fall ist), ist der Gemeinschafts-entzug sofort durchzuführen.
Nach 1. Korinther 6, 10f u. Epheser 5, 5 („… seid ihr in Kenntnis, dass kein Unzüchtiger, kein Unreiner oder Habsüchtiger .. Erbteil hat im Königreich Christi und Gottes.“) könnte der Fall von 1. Korinther 5 als parallel zu dem von Matthäus 18 betrachtet werden. Der Betreffende wird hier im Falle der mangelnden Buße als Nichtchrist betrachtet.
Geiz/ Habsucht
Die Habsucht (w.: „Geldliebe“) ist eine Wurzel von vielem Bösen. Wer für das Geld lebt und mit seinem Herzen am Geld hängt, lebt in Sünde. Wenn er sich nicht korrigieren lässt, muss ihm die Gemeinschaft entzogen werden.
Götzendienst
Das ist eine Sünde, die in neutestamentlichen Zeiten durch den griechischen Götzenkult weit verbreitet war; heute ist sie es durch andersartige Götzen. Es ist heute schwieriger zu sagen, ab welchem Maß von Götzendienst man jemandem die Gemeinschaft entziehen muss.
Raub
Wer sich unbarmherzig und rücksichtslos Vorteile verschafft, die Schwachen übergeht, Konkurrenten in die Ecke drängt und sich nicht korrigieren lässt, dem muss man die Gemeinschaft entziehen.
Lästerung
Schlecht reden über andere und auf diese Weise Keile zwischen Christen treiben; verleumden; üble Nachrede führen.
Trunksucht
D. i.: solche, die sich berauschen. Es versteht sich, dass solche Leute Hilfe brauchen; es wäre gut, solche aufzunehmen und mit sich im Haus wohnen zu lassen. Häufig brauchen solche eine Entziehungskur.
Ausleben von Homosexualität
Wer Homosexualität lebt, wird das Königreich Gottes nicht erben. 1. Korinther 6, 9.10: „Oder wisst ihr nicht, dass Ungerechte das Königreich Gottes nicht erben werden? Werdet nicht irregeleitet! Weder Unzüchtige noch Götzendiener noch Ehebrecher noch Lüstlinge (d. h.: Männer, die sich sexuell missbrauchen lassen) noch Homosexuelle (w.: Männer, die Männlichen beischlafen; o.: Männer, die bei Männlichen liegen) noch Diebe noch Habsüchtige noch sich Berauschende noch Schmäher noch Räuberische werden das Königreich Gottes erben.“ Römer 1, 26-28: „Deswegen gab Gott sie dahin in schändliche Leidenschaften, denn es vertauschten ihre weiblichen ‹Personen› den natürlichen Umgang mit dem unnatürli-chen, und auch gleicherweise verließen die männlichen ‹Personen› den natürlichen Umgang mit der weiblichen ‹Person› und entbrannten in ihrer Wollust zueinander, führten ‹dabei› – männliche mit männlichen– Schändliches aus und empfingen ‹so› den gebührenden Lohn ihrer Verirr-ung an sich selbst. Und gleichwie sie es nicht für gutzuhei-ßen erachteten, Gott in Erkenntnis zu haben, gab Gott sie dahin in einen nicht gutzuheißenden Denksinn, zu tun, was sich nicht geziemt“.
Unversöhnlichkeit (s.u.)
Matthäus 18, 15-17: „Wenn dein Bruder gegen dich sündigt, gehe hin und weise ihn zurecht, allein, unter vier Augen. Wenn er auf dich hört, hast du deinen Bruder gewonnen. Wenn er aber nicht hört, nimm mit dir noch einen oder zwei, damit aus dem Munde von zwei oder drei Zeugen jede Sache bestehe. Wenn er aber auf sie nicht hört, sage es der Gemeinde. Wenn er aber auch auf die Gemeinde nicht hört, sei er dir wie der Heidnische und der Zolleinnehmer.“
Arbeitsunwilligkeit und daher Stören des Friedens der Gemeinde, indem man nicht auf das hört, was das Wort Gottes sagt
Solche, die nicht arbeiten wollen, stören den Frieden unter den Gotteskindern (2. Thessalonischer 3, 10). Gott hat uns einen Magen gegeben, damit wir das Gebot der Arbeit erfüllen. Wir beachten allerdings die mildere Stufe: „Achtet ihn als Bruder“ (nicht, wie in Matthäus 18, 17, „als Heiden“).
Als Irrlehrer gilt, wer die Grundwahrheiten des Evangeliums angreift. Die Gemeindeleitung ist für die gesunde (d. i. die biblische) Lehre verantwortlich. An dieser Stelle dürfen keine Freiheiten gewährt werden! Gottes Wort muss in der Gemeinde die absolute Autorität innehaben. Offenbarung 2, 14-16: „Jedoch habe ich Weniges gegen dich: Du hast dort die, die an der Lehre Bileams festhalten“.
Spalterisches Wirken
Römer 16, 17: „Ich rufe euch aber auf, Brüder, euer Augen-merk auf die zu richten, die Zwiespalt anrichten und Fallstri-cke legen, ‹Anstoß geben zum Stolpern und Fallen›, entge-gen der Lehre, die ihr lerntet, und wendet euch von ihnen ab, denn solche leisten Sklavendienst nicht unserem Herrn, Jesus Christus, sondern ihrem eigenen Bauch, und durch freundlich klingende Reden und schöne Worte betrügen sie gänzlich die Herzen der Arglosen.
Titus 3, 10-11: „Einen Menschen, der eine Sonderrichtung vertritt [und damit Spaltung anrichtet; d. h. einen parteibildenden, Spaltung anrichtenden Menschen], meide nach einer und einer zweiten Ermahnung in dem Wissen, dass ein solcher ganz verkehrt ist und am Sündigen ist und dabei durch sich selbst verurteilt ist.“
Irrlehrer sind abzuweisen bzw. zu meiden. „Spalterisch“ ist, wer Spaltungen unter Christen stiftet. Das gr. Wort hairetikos bezeichnet einen, der eine Wahl trifft (haireomai, wählen). Der Sektierer erhebt Randfragen zu Grundfragen und versucht, Leute zu einer „Entscheidung“ zu zwingen. Er „wählt“ eine Ansicht oder eine Person, stellt sich auf ihre Seite und versucht andere mitzuziehen. Er möchte, dass Christen Stellung beziehen gegen andere Christen. Dabei ist es zweitrangig, was der Inhalt dieser Sache ist. Er bringt aber Unfrieden und Zwietracht in die Gemeinde des Herrn.
Irrlehre bzgl. Evangelium und Heiliger Schrift
Galater 1, 8.9: „Jedoch, wenn auch jemand von uns oder ein Bote aus dem Himmel euch ein Evangelium sagen sollte, das verschieden ist von dem Evangelium, das wir euch sagten, sei er verflucht. Wie wir zuvor gesagt haben, sage ich auch jetzt wieder: Wenn jemand euch ein Evangelium sagt, das verschieden ist von dem, das ihr annahmt, sei er verflucht.“
1. Timotheus 1, 20; 2. Timotheus 2, 18; 2. Thessalonischer 3, 6.14.15; 2. Petrus 3, 14-16.
Irrlehre betreffs Person und Werk Christi
„Jeder, der abweicht und nicht in der Lehre Christi bleibt, hat nicht Gott. Wer in der Lehre Christi bleibt, dieser hat sowohl den Vater als auch den Sohn. Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, nehmt ihn nicht in das Haus und sagt ihm nicht einen Gruß, denn wer ihm einen Gruß sagt, hat Anteil an seinen bösen Werken.“ 2. Johannes 9-11
Die Bibel kennt keinen Gemeinschaftsentzug bei Personen, die auf der Grundlage des Evangeliums stehen und keine Parteiungen verursachen, aber persönliche Auffassungen zu bestimmten Themen haben, die die Leitung der Gemeinde nicht teilt.
2. Thessalonischer 3, 6.14.15: „bezeichnen“ und „keinen Umgang haben“, ihn aber nicht als Feind achten, sondern als einen Bruder. Dieses gilt jedem Christen (vgl. 1. Thessalonischer 5, 27). Jeder ist aufgefordert. Man hat nicht denselben Umgang, grüßt ihn nicht in derselben Weise. 2. Johannes 1, 10.11: „Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, nehmt ihn nicht in die Wohnung und sagt ihm nicht [den Gruß] ‚Freue dich!’, denn wer ihm [den Gruß] ‚Freue dich!’ sagt, nimmt teil an seinen bösen Werken.“
Würde man ihn behandeln, als ob nichts wäre, ihm Gottes Segen wünschen, ihn zum Essen einladen, so würde man ihm nicht helfen, beschämt zu werden, und so ermutigt man ihn, auf dem falschen Weg voranzuschreiten. Man darf nicht ein stillschweigendes Einverständnis signalisieren.
In manchen Fällen merkt man bald, dass es nicht um Wahrheitsfindung, sondern um Rechtfertigung der Sünde geht. Es braucht Weisheit zu wissen, ab wann das Gespräch zur Zeitvergeudung wird. Das heißt nicht, dass man über gewisse Lehrfragen nicht neu nachdenken soll. Die biblische Wahrheit muss allen Argumenten standhalten können.
Es gilt ihn zu meiden „nach einer und einer zweiten Ermahnung“, Titus 3, 10.11. Vgl. 2. Timotheus 4, 14.15: „Alexander, der Schmied, erzeigte mir viel Übles. Der Herr vergelte ihm nach seinen Werken. Vor ihm hüte auch du dich, denn er hat unseren Worten sehr widerstanden.“
Es ist eine Rettungsaktion, eine Schocktherapie, durch die der Betroffenen zur Beschämung bzw. zur Besinnung gebracht werden soll. Er soll erkennen, was er durch die Gemeinschaft Köstliches gehabt hatte. Wenn jemand den Entzug von Gemeinschaft kalt und frech über sich ergehen lässt, könnte es ein Zeichen dafür sein, dass er sein geist-liches Leben durch Sünde ertötet hat oder nie wirklich wiedergeboren war. Solchen Menschen darf man nicht ohne Weiteres Gemeinschaft gewähren.
Im Gegenteil: Man spricht mit ihm über seine Sünde und bittet ihn, umzukehren.
Man betet für ihn, sorgt sich um ihn. Eltern von rebellischen oder unzüchtigen Kindern sorgen weiterhin für sie. Gemeinschaftsentzug bedeutet nicht Rückzug aus familiären oder bürgerlichen Pflichten.
Entzug ist kein Ausschluss aus dem Gottesvolk, weder aus dem Leib Christi weltweit noch aus dem Leib Christi am Ort. Es ist wichtig, richtige Begriffe zu verwenden. Der Ausdruck „aus der Gemeinde ausgeschlossen“ würde anzeigen, dass er/sie aus dem Heil ausgeschlossen würde. Vom Heil ausschließen kann nur Gott. Wer im Heil ist, ist in der Gemeinde. Wer in der Gemeinde ist, ist im Heil. Es gibt keinen Geretteten, der nicht in der Gemeinde ist, und es gibt keinen in der Gemeinde, der nicht auch im Heil ist. Was für den Leib Christi weltweit gilt, gilt auch für Christi Leib am Ort. Es besteht kein Unterschied zwischen Gemeinde am Ort, Gemeinde im Land und Gemeinde in der Welt. Lediglich der Umfang ist anders. Beim Thema Gemeindezucht geht es um den Leib Christi allgemein, nicht um Mitgliedschaft in einem Verein. Es geht um das Pflegen von Gemeinschaft, nicht um Zugehörigkeit. (Näheres hierzu in: „Vom Wesen der Gemeinde“, von Herbert Jantzen.)
Der, dem die Gemeinschaft entzogen wird, wird der Gewalt des Satans schutzlos ausgeliefert. Er genießt nicht mehr die Köstlichkeit ungetrübter Bruderliebe, die ein mächtiger Schutz ist und große geistliche Belebung mit sich bringt. Das wird nicht allein von Hirten beschlossen (wenn sie auch Verantwortung haben, die Gemeinde zu belehren und anzuleiten). Man wird auch nicht warten, bis alle anderen es tun. Wo die Voraussetzungen für Gemeinschaft nicht mehr gegeben sind, hat jeder die Verantwortung, die Gemeinschaft zu verwehren.
Viele andere gehen dem voraus. Das letzte Mittel könnten wir oft vermeiden, wenn wir rechtzeitig Stellung nehmen, sobald uns ein Christ durch unordentliche Lebensweise auffällt. Dazu ist allerdings echte Gemeinschaft nötig. Der menschliche Körper sondert Fremdkörper aus. Das ist ein Heilungsprozess. Der Leib versucht das fremde Element zu isolieren. Er kann es, weil die einzelnen Glieder des Leibes zusammenarbeiten und miteinander (und mit dem Haupt) in Verbindung stehen.
Wir unterscheiden Zuchthandlungen allgemeiner Art einerseits und Entzug von Gemeinschaft andererseits.
Zucht beginnt mit Unterweisung, Ermunterung, Aufruf, dann kommt Ermahnung, Zurechtweisung, persönliches Gespräch, Flehen. Paulus (Apostelgeschichte 20, 31) war ein Vorbild: „Denkt daran, dass ich drei Jahre lang Nacht und Tag nicht abließ, jeden Einzelnen unter Tränen zu ermahnen.“
Konsequent
Es darf z. B. nicht sein, dass man bei Verwandten anders vorgeht als bei anderen. Paulus ermahnte Timotheus (1. Timotheus 5, 21): „Ich bezeuge mit Ernst vor dem Gott und Herrn, Jesus Christus, …, dass du diese Anweisungen ohne Vorurteil bewahrst ‹und einhältst› und nichts aus Zuneigung tust.“
Unparteiisch
Nicht „nach Ansehen der Person“ (1. Mose 1, 17; Jakobus 2, 1).
Im Geist der Sanftmut
Galater 6, 1: „Brüder, wenn auch ein Mensch von einem Fehltritt übereilt würde, ihr, die Geistlichen, helft einem solchen im Geist der Sanftmut wieder zurecht, und achte dabei auf dich selbst, dass nicht auch du versucht werdest.“ 2. Timotheus 2, 25 „… in Sanftmut die, die sich dagegenstellen, in Zucht nehmen“; Judas 22-23: „Und der einen erbarmt euch – macht einen Unterschied; andere rettet mit Furcht: Reißt sie aus dem Feuer!“
Nicht Härte, nicht Kritik, kein hartes Richten. Wir beachten, dass wir selber nicht außer Gefahr sind, sondern (durch uns selbst) zu allen Sünden verführt werden können.
Mit Gebet und anhaltender Fürbitte
Wir beten um Wiederherstellung des Bruders. Beten wir viel um Bewahrung der Geschwister und um die eigene!
Alles geschieht auf Grundlage von Tatsachen, zuverlässigen Beweisen.
1. Timotheus 5, 19: „Gegen einen Ältesten nimm keine Anklage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen.“
2. Korinther 13, 1: „Durch zweier oder dreier Zeugen Mund wird jede Sache bestätigt werden.“
Grundsätzlich gilt: Nie ein Urteil bilden oder eine Schlussfolgerung ziehen ohne das göttlich festgelegte Maß an Beweisen: zwei oder drei Zeugen. Wenn nicht ausrei-chende Beweise vorhanden sind, soll die Gemeinde auf Gott warten. Zur rechten Zeit werden die nötigen Beweise geliefert sein.
Schmerz, Trauer, Demütigung
1. Korinther 5, 2: „Und ihr seid aufgebläht und trauertet nicht vielmehr, damit der, der diese Tat beging, aus eurer Mitte entfernt würde.“
In der Bibel fastet man (u.a.) als Zeichen von Selbstdemütigung. Esr 8, 21: „Und ich rief dort am Fluss Ahawa ein Fasten aus, um uns vor unserem Gott zu demütigen, um von ihm einen geebneten Weg zu erbitten“. Zur Demütigung gehört das Bekennen der eigenen Versäumnisse (z. B. des Mangels an Liebe).
Einmütigkeit
Zucht ist Handlung der Gemeinde, nicht einer Einzelperson (2. Korinther 2, 6 „von den vielen“ bzw. „von der Mehrzahl“). Entscheidungen fallen gemäß Konsens, nicht nach demokratischem Mehrheitsbeschluss. Wir beachten, dass 1. Korinther 5, 13 an die gesamte Gemeinde gerichtet ist, an jeden Heiligen in Korinth.
Mit Hoffnung auf Wiederherstellung
2. Timotheus 2, 24-26: „Ein Leibeigener des Herrn soll nicht streiten, sondern gegen alle milde sein, lehrfähig, Böses mit Geduld ertragen, in Sanftmut die, die sich dagegenstellen, in Zucht nehmen, ob Gott ihnen etwa Buße gebe zur Erkenntnis ‹und Anerkennung› der Wahrheit und sie wieder nüchtern werden aus der Schlinge des Teufels, von dem sie gefangen genommen worden sind, ihm zu Willen zu sein.“ Wir beachten: Der Kontakt wird durch Zurechtweisen fortgesetzt.
In einer gesonderten Versammlung?
Es mag gut sein. Es ist aber auch für Außenstehende gut, wenn sie etwas von der Heiligkeit Gottes kennenlernen.
Mit klarer Anleitung darüber, wie die Geschwister mit dem Betreffenden umzugehen haben.
Mit ganzer Wiederaufnahme im Falle der Umkehr
2. Korinther 2, 5-8: „… wenn jemand betrübt hat, hat er nicht mich betrübt, sondern, in gewissem Maße (damit ich nicht zu viel sage) euch alle. Hinreichend ist solchem diese Strafe, die von der Mehrzahl erteilt wurde, sodass ihr umgekehrter-weise lieber ‹gnädiglich› vergeben und aufrichten solltet, damit solcher nicht in übermäßiger Betrübnis verschlungen werde; weshalb ich euch aufrufe, ihn der Liebe zu vergewissern.“
Lukas 17, 3, 4: „Habt [stets] Acht auf euch selbst! Wenn aber dein Bruder gegen dich sündigt, überführe ihn, und wenn er den Sinn ändert (Buße tut), vergib ihm.“
Der Zweck des Gemeinschaftsentzugs ist die Wiederherstellung des sündigenden Christen. Es wird in 2. Korinther 2, 6-8 nicht ausdrücklich gesagt, aber es scheint klar zu sein, dass der Bruder inzwischen die Sünde in Ordnung gebracht hat. Insbesondere der Vergleich mit 2. Timotheus 4, 14.15 legt es nahe. Alexander, der Schmied, hat nicht Buße getan; er hat Paulus heftig widerstanden. Der Herr wird ihm nach seinen Werken vergelten.
In 2. Korinther 2, 6-8 wird das Ziel der Zucht deutlich: Wiederher-stellung, Vergebung, Trost. Der Betreffende soll wiederauf-gebaut werden.
Nb.: Es bleibt fraglich, ob die Person aus 2. Korinther 2 mit der aus 1. Korinther 5 identisch ist. Einerseits ist es gut möglich, andererseits ist es nicht wichtig, da 2. Korinther 2 zeigt, dass ein Christ, dem man die Gemeinschaft entzogen hat, (ungeachtet dessen, ob er derselbe von 1. Korinther 5 ist oder nicht) wiederaufgenommen werden soll, sofern die Sünde bereinigt ist. Wichtig ist die begleitende Seelsorge. Der Wiederhergestellte braucht Hilfestellung zur Verarbeitung. Liebe handelt so. Gemeindezucht ist nie lediglich Bestrafung, sondern schließt den Heilungsprozess mit ein.
Ein in Autoritätsstellung stehender Christ wird nach seinem Fall und seiner Wiederherstellung normalerweise nicht gleich wieder seinen Ruf und seine Autorität von vorher haben. Es braucht Zeit. In manchen Fällen braucht es sogar einen Ortswechsel.
Mit Diskretion gegenüber Außenstehenden
Kein Weitertragen der Sünden der Geschwister nach außen! Die Sünde und die ihr entsprechende Zucht soll gegenüber Außenstehenden mit dem barmherzigen Mantel der Verschwiegenheit bedeckt werden. Dort, wo es erfor-derlich ist, wird kurz und klar erläutert. Auf die Frage: „Geht der und der zu euch in die Versammlung?“ könnte man antworten: „Er kommt zwar, aber wir pflegen mit ihm nicht Gemeinschaft, bis er die Sache in Ordnung gebracht hat.“)
In Matthäus 18, 15-17 geht es vor allem um persönliche Unversöhn-lichkeiten. Wenn der Bruder/die Schwester nach mehreren Gesprächen weiter in der Sünde beharrt (Matthäus 18, 17; 1. Korinther 5, 1), sollte ihm die Gemeinschaft entzogen werden. Es gibt in der Praxis immer wieder Grenzfälle, in denen man sich vom Herrn Weisheit erbitten muss. Wichtig ist, dass die Entschei-dung stets von Liebe motiviert ist. (Der Ausdruck „gegen dich“ V.15 [„Wenn dein Bruder gegen dich sündigt“] fehlt in wenigen Handschriften, wird aber durch V. 21 bestätigt, wo er in sämtlichen Handschriften steht.)
Man sollte sich fragen, ob man selbst irgendwie schuld daran ist, dass der Betreffende in Sünde geriet. Wo liegt noch die Schuld? Wo immer sie liegt, dort sollte man Busse tun.
Wir bekennen unsere Sünde, und auch wenn sie nur die der mangelnden Liebe ist.
Viele Sünden des anderen muss man einfach tragen – und innerlich loslassen – und zwar ohne viel Aufsehen. Ich nehme den anderen bewusst so an, wie er ist, mit allen seinen Sünden.
Kolosser 3, 13.14: „… einander ertragend und euch gegenseitig ‹in gnädiger Weise› vergebend, wenn jemand eine Klage gegen einen hat: So, wie der Christus euch ‹in gnädiger Weise› vergab, so [tut] auch ihr es. Über dieses alles [zieht an] die Liebe, die das Band der Vollkommenheit ist.“
1. Petrus 4, 8: „Dabei habt vor allem zu euch ‹untereinander› eine spannkräftige Liebe (weil Liebe eine Menge von Sünden verdecken wird)“. Vgl. Epheser 4, 1-3.
Wenn Sünde vorkommt, sollte persönliche Mahnung erfolgen. Vgl. 1. Thessalonischer 5, 14.15: „Wir rufen euch aber auf, Brüder: Ermahnt die Unordentlichen. Tröstet die Kleinmütigen. Nehmt euch der Schwachen an. Seid geduldig mit allen. Seht, dass niemand jemandem Böses mit Bösem vergelte, sondern strebt allezeit dem Guten nach – gegen einander und gegen alle.“
Das alles in einer liebevollen und demütigen Haltung, unter vier Augen. Lukas 17, 3: Habt ‹stets› Acht auf euch selbst!“; Galater 6, 1: „… helft einem solchen im Geist der Sanftmut wieder zurecht, und achte dabei auf dich selbst“.
Geh nicht zu anderen, noch vergrabe in stiller Bitterkeit die Sache! Dieses liegt im Interesse des Nicht-Aufsehen-Machens (1. Petrus 4, 8). Jakobus 4, 11: „Redet nicht gegeneinander, Brüder. Wer gegen den Bruder redet und seinen Bruder richtet, redet gegen das Gesetz und richtet das Gesetz. Aber wenn du das Gesetz richtest, bist du nicht ein Täter des Gesetzes, sondern ein Richter.“ Das Gesetz sagt: „Liebe deinen Nächsten.“
Erst jetzt zieht man andere (nicht weniger als zwei und nicht mehr als drei) geistlich reife Christen hinzu. Es muss nicht jede Sünde in aller Öffentlichkeit breitgetreten werden. Der Kreis der Eingeweihten sollte gering bleiben. Man sollte es dem Bruder möglichst leichtmachen. (Ob es nötig ist, sich vor allen öffentlich zu demütigen, hängt von der Schwere des Vergehens und der Stellung und Funktion in der Gemeinde ab. Ein Gemeindeleiter z. B., der Ehebruch beging und darüber Buße tat, sollte die Gemeinde informieren.)
Die zwei/drei reifen Christen sollen die Sache objektiv untersuchen. Sie haben die Aufgabe, die Sache so unpar-teiisch wie möglich zu prüfen. Sie sollen nicht das Vorurteil bestätigen, sondern die Sache untersuchen und ein Urteil fällen. Zwei Zeugen sind daher zwingend notwendig. Der Feind ist bemüht viel Falschinformation auszubreiten. Jedem kann es geschehen, dass er fälschlich oder teilweise fälsch-lich angeklagt wird.
Die persönliche Unversöhnlichkeit wird so zur Gemeinde-angelegenheit. Der ganzen Versammlung werden alle Fakten bekanntgegeben. Die Gemeinde untersucht die Fakten und überzeugt sich von der Wahrheit der Aussagen. (Was ist mit „Gemeinde“ an dieser Stelle gemeint? Der Herr denkt wohl an die Gruppe der Wiedergeborenen, insbesondere könnte er auch an die Gemeindehirten als Vertreter der ganzen Gemeinde denken. Die meisten Fälle müssen aber wohl der gesamten Gemeinde, also allen Gläubigen, mitgeteilt werden, denn der Gemeinschaftsentzug wird von der ganzen Gemeinde gefordert.)
Es ist wichtig, dass sich die Gemeinde klar wird, dass sie hier einem Befehl von dem Herrn, Jesus Christus, zu gehorchen hat. Auf diese Weise wird sie erzogen, Sünde zu hassen und sich von der Sünde in ihrer Mitte zu distanzieren. Das ist eines der Hauptziele Gottes in der Sache.
Die ersten Gespräche beim Vorgehen nach Matthäus 18 sollten sorgfältig laufen. Man sollte sich gut überlegen, bevor man einen Schritt weitergeht.
Das Ganze wird öffentlich in der normalen Versammlung angesagt. (Es sind schon Besucher durch eine derartige Maßnahme zum Glauben gekommen.) Man braucht Weisheit, ob es in jedem Fall ratsam ist, alles in der öffentlichen Versammlung abzuhandeln. Manchmal ist eine gesonderte Versammlung ratsam. Gewisse Dinge sollten nicht in der Gegenwart von Kindern besprochen werden.
Der Gemeinschaftsentzug ist derart drastisch, dass der Betreffende in den Augen der Welt mit der Gruppe der Christen nicht mehr identifiziert wird. Die Welt merkt, dass jener nun „außerhalb“ der Gemeinschaft steht.
(Zu beachten ist, dass es auch im korinthischen Fall nicht um einen formalen „Ausschluss“ handelt, sondern um ein „Entfernen aus der Mitte“ der Gemeinschaft, 1. Korinther 5, 13. Jemanden aus der Gemeinde, also aus der Schar der Erlösten, ausschließen, kann nur Gott. In letzterem Fall wäre jener nicht mehr im Leib Christi.)
Der Betreffende soll öffentlich ermahnt werden, seinen Sinn zu ändern und die Sache in Ordnung zu bringen. Tut er es nicht, sind alle aufgerufen dem Befehl Gottes, ihm die Gemeinschaft zu entziehen, zu gehorchen. Gott fordert diese Handlung. Wenn nicht alle die Entscheidung mittragen oder nachvollziehen können, müssen sie durch die Tatsachen überzeugt werden. Jeder ist Gott verantwortlich. Gemeinde ist keine Demokratie.
1. Korinther 5, 5: „damit der Geist am Tage des Herrn Jesus gerettet werde.“ Paulus hat immer noch Hoffnung, dass der Mann wiederhergestellt wird.
1. Korinther 5, 13: „Entfernt ihr den Bösen aus eurer ‹Mitte›!“ Tut ihn aus eurer Mitte hinaus! Das heißt, in Liebe zu handeln und ihm dort, wo man ihm begegnet, mit Takt zu begegnen und ihn auf die Sünde hin anzusprechen. Liebe und Heiligkeit werden somit im Gleichgewicht gehalten.
– je nach Ernsthaftigkeit der Sünde:
Haltet ihn für einen „Heiden und Zöllner“ (Matthäus 18).
Achtet ihn als „Bruder“ (2. Thessalonischer 3, 6-15).
Der Fall des „Heiden und Zöllners“: Matthäus 18
In diesem Fall ist das Vergehen so gravierend, dass der Unbußfertige als Nichtchrist betrachtet wird. Vgl. 1. Korinther 5, 10-11; 6, 9f; Epheser 5, 5. Er wird nicht mehr als Christ angespro-chen. Solch jemand wird als außerhalb der Gemeinde (und somit des Heils!) stehend betrachtet. Wo jemand wie ein Nichtchrist lebt oder wie ein Nichtchrist ungläubig ist, hat die Gemeinde ihn als solchen zu betrachten. Die Vorgehensweise ist nach Matthäus 18 klar: „wie ein Heide und Zöllner“ (V. 17). „Heide“: d. h. keine Gemeinschaft im geistlichen Bereich. „Zöllner“: d. h. keine Gemeinschaft im gesellschaftlichen Bereich.
Das Gericht über den Betreffenden ist Gott anheimzustellen. Die Gemeinde soll für ihn beten und auf seine Wiederherstellung hoffen.
Matthäus 18, 18-20: „Wahrlich! Ich sage euch: Was irgend ihr auf der Erde binden werdet, wird im Himmel Gebundenes sein. Und was irgend ihr auf der Erde lösen werdet, wird im Himmel Gelöstes sein. Wiederum sage ich euch: Wenn zwei von euch sich auf der Erde einigen in Bezug auf jede Sache, die immer sie sich erbitten: Sie wird ihnen von meinem Vater, der in den Himmeln ist, zuteilwerden, denn wo zwei oder drei zusammengekommen sind zu meinem Namen, dort bin ich in ihrer Mitte.“
Gemeinde handelt im Auftrag des Himmels. Die Zentrale unserer Gemeinde ist nicht in Rom, Moskau oder Jerusalem, sondern im Himmel! Wir haben die Aufgabe, in einer höllischen Welt das himmlische Anliegen Gottes zu vertreten. In diesem Sinne ist die Gemeindezucht zu verstehen. Man kommt überein, im Interesse des Himmels auf Erden zu handeln. Dies geschieht schon dort, wo zwei oder drei zum Namen Christi hin versammelt sind.
Es kommt nicht auf die Anzahl der Personen, die Struktur oder auf das Vorhandensein von Hirten an. Kriterium ist: Sie sind wiedergeborene Christen, die sich füreinander verant-wortlich zeigen und bereit sind, im Auftrag des Himmels nach biblischen Prinzipien zu handeln.
Es ist auffällig, dass in Matthäus 18 keine bestimmte Sünde genannt wird. Es geht um eine persönliche Angelegenheit zwischen zwei Personen. Der Herr fordert hier, dass man die Sache zunächst mit dem Betreffenden alleine klärt. Erst, wenn jener nicht hören will, werden Zeugen hinzugezogen. Wer sich nicht zurechtweisen lässt, soll von der Gemeinde wie ein Außenstehender behandelt werden. Er kann somit die Gemeinschaft der Heiligen nicht mehr genießen. Diese werden ihm den üblichen Umgang verwehren.
Wir merken, dass der Umgang mit Abgefallenen ein anderer ist als der mit sonstigen Ungläubigen. Unbußfertige Abgefallene sind zu meiden, sonstige Ungläubige nicht.
Darum geht es: dass er nicht mehr als Christ zu betrachten ist. Solange er als Christ angesehen werden muss, kann er nicht aus der Gemeinde ausgestoßen werden; man kann ihm lediglich die Gemeinschaft entziehen. Andernfalls wäre er als Christ außerhalb des Leibes Christi, was vom NT her unmöglich ist. Nur Gott kann beurteilen, ob er wirklich Christ oder nicht ist. Aber dort, wo jemand wie ein Nichtchrist lebt bzw. glaubt, hat die Gemeinde ihn als Nichtchristen zu betrachten.
Der Fall des „Bruders“ 2. Thessalonischer 3, 6-15
Wenn es sich um eine weniger schwerwiegende Sache handelt, gilt lediglich der Entzug der üblichen Gemeinschaft (2. Thessalonischer 3, 6.14.15). Der Fehlende wird immer noch als Bruder angesehen. Man merkt sich ihn. Man bemüht sich um seine Rückkehr. V. 14 („damit er dazu gebracht werde, in sich zu gehen.“) setzt voraus, dass echter Genuss von Gemeinschaft vorhanden war. Wie sollte man beschämt werden und in sich gehen, wenn vordem keine wirkliche Gemeinschaft vorhanden war, die zu entziehen wäre!? Wenn keine Gemeinschaft da ist, kann man sie nicht entziehen. Gemeinde ist stets gefordert, gute und erbauliche Gemeinschaft zu pflegen.
– Th. Jettel, Gedanken nach H. Jantzen (Fortsetzung folgt.)
10. u. 11. 11.: Zollikofen
15.-19. 11.: Harsewinkel (1Petr)
20.-26. 11.: Bielefeld Brake (Ps; 2Tim)
28. 11.- 3. 12.: Bad Driburg (Ehe; Mann/Frau in Gemeinde/Gesellschaft; Heilssicherheit; Erwählung; Medien)
10. 12.: Saland (Jakobus 5)
17. 12.: Hohentengen
30. 12.-7. 1: Sibirien: Prokopjewsk (Joh-Ev)
Wir wünschen allen Lesern ein reich gesegnetes neues Jahr!
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In „Unterwegs notiert” geben wir – seit 1999 – Gedanken weiter, die im geistlichen Gespräch oder im Dienst am Wort eine Hilfe sein können. Die Zustellung ist unentgeltlich. Frühere Nummern können bei www.sermon-online.de heruntergeladen werden. Hrsg. Th. Jettel ([email protected] Breitistr. 58, CH-8421 Dättlikon; +41 52 3010215). Mitarbeit von H. Jantzen (Kanada; +1 587 343 0017). Beiträge zum Inhalt bitte an den Herausgeber. Inhalte dürfen vervielfältigt werden. (Bankverbindung: Thomas Jettel, IBAN: DE73 68492200 0001 462814; BIC: GENODE61WT1) Zur Erleichterung des Versandes bitte E-Mail-Adressen dem Herausgeber bekannt geben. Wer das Blatt nicht mehr erhalten möchte, darf es ohne weiteres abbestellen.