3. Mose 1
1.
Und Jahwe rief
Mose, und er redete zu ihm aus dem Zelte der Zusammenkunft und sprach:
2.
Rede zu den
Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mensch von euch dem Jahwe eine
Opfergabe darbringen will, so sollt ihr vom Vieh, vom Rind- und Kleinvieh, eure
Opfergabe darbringen.
3.
Wenn seine
Opfergabe ein Brandopfer ist vom Rindvieh, so soll er sie darbringen, ein
Männliches ohne Fehl; an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft soll er sie
darbringen, zum Wohlgefallen für ihn vor Jahwe.
4.
Und er soll seine
Hand auf den Kopf des Brandopfers legen, und es wird wohlgefällig für ihn sein,
um Sühnung für ihn zu tun.
5.
Und er soll das
junge Rind schlachten vor Jahwe; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das
Blut herzubringen und das Blut ringsum an den Altar sprengen, der an dem
Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
6.
Und er soll dem
Brandopfer die Haut abziehen und es in seine Stücke zerlegen.
7.
Und die Söhne
Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf den Altar legen und Holz auf dem Feuer
zurichten;
8.
und die Söhne
Aarons, die Priester, sollen die Stücke, den Kopf und das Fett auf dem Holze
zurichten über dem Feuer, das auf dem Altar ist.
9.
Und sein
Eingeweide und seine Schenkel soll er mit Wasser waschen; und der Priester soll
das Ganze auf dem Altar räuchern: es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer
lieblichen Geruchs dem Jahwe.
10. Und wenn seine Opfergabe vom Kleinvieh ist, von den
Schafen oder von den Ziegen, zum Brandopfer, so soll er sie darbringen, ein
Männliches ohne Fehl.
11. Und er soll es schlachten an der Seite des Altars
gegen Norden, vor Jahwe; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen sein Blut
an den Altar sprengen ringsum.
12. Und er soll es in seine Stücke zerlegen mit seinem
Kopf und seinem Fett; und der Priester soll sie auf dem Holze zurichten, über
dem Feuer, das auf dem Altar ist.
13. Und das Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser
waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und auf dem Altar räuchern:
es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe.
14. Und wenn ein Brandopfer vom Geflügel seine Opfergabe
ist dem Jahwe, so soll er von den Turteltauben oder von den jungen Tauben seine
Opfergabe darbringen.
15. Und der Priester bringe sie zum Altar und kneipe ihr
den Kopf ein und räuchere sie auf dem Altar, und ihr Blut soll ausgedrückt
werden an die Wand des Altars.
16. Und er trenne ihren Kropf mit seinem Unrat ab und
werfe ihn neben den Altar gegen Osten, an den Ort der Fettasche.
17. Und er soll sie an den Flügeln einreißen, es soll sie
nicht zertrennen; und der Priester soll sie auf dem Altar räuchern, auf dem
Holze, das über dem Feuer ist: es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer lieblichen
Geruchs dem Jahwe.
3. Mose 2
1.
Und wenn jemand
die Opfergabe eines Speisopfers dem Jahwe darbringen will, so soll seine
Opfergabe Feinmehl sein; und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf
legen.
2.
Und er soll es zu
den Söhnen Aarons, den Priestern, bringen; und er nehme davon seine Hand voll,
von seinem Feinmehl und von seinem Öl samt all seinem Weihrauch, und der
Priester räuchere das Gedächtnisteil desselben auf dem Altar: es ist ein
Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe.
3.
Und das Übrige
von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges
von den Feueropfern Jahwes.
4.
Und wenn du als
Opfergabe eines Speisopfers ein Ofengebäck darbringen willst, so soll es
Feinmehl sein, ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen,
gesalbt mit Öl.
5.
Und wenn deine
Opfergabe ein Speisopfer in der Pfanne ist, so soll es Feinmehl sein, gemengt
mit Öl, ungesäuert;
6.
du sollst es in
Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen: es ist ein Speisopfer.
7.
Und wenn deine
Opfergabe ein Speisopfer im Napfe ist, so soll es von Feinmehl mit Öl gemacht
werden.
8.
Und du sollst das
Speisopfer, das von diesen Dingen gemacht wird, dem Jahwe bringen; und man soll
es dem Priester überreichen, und er soll es an den Altar tragen.
9.
Und der Priester
hebe von dem Speisopfer dessen Gedächtnisteil ab und räuchere es auf dem Altar:
es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe.
10. Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und
für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jahwes.
11. Alles Speisopfer, das ihr dem Jahwe darbringet, soll
nicht aus Gesäuertem gemacht werden; denn aller Sauerteig und aller Honig,
davon sollt ihr kein Feueropfer dem Jahwe räuchern.
12. Was die Opfergabe der Erstlinge betrifft, so sollt ihr
sie Jahwe darbringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen
Geruch.
13. Und alle Opfergaben deines Speisopfers sollst du mit
Salz salzen und sollst das Salz des Bundes deines Gottes nicht fehlen lassen
bei deinem Speisopfer; bei allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.
14. Und wenn du ein Speisopfer von den ersten Früchten dem
Jahwe darbringen willst, so sollst du Ähren, am Feuer geröstet, Schrot von Gartenkorn,
darbringen als Speisopfer von deinen ersten Früchten.
15. Und du sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf
legen: es ist ein Speisopfer.
16. Und der Priester soll das Gedächtnisteil desselben
räuchern, von seinem Schrote und von seinem Öle, samt allem seinem Weihrauch:
es ist ein Feueropfer dem Jahwe.
3. Mose 3
1.
Und wenn seine
Opfergabe ein Friedensopfer ist: wenn er sie von den Rindern darbringt, es sei
ein Männliches oder ein Weibliches, so soll er sie ohne Fehl vor Jahwe
darbringen.
2.
Und er soll seine
Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten an dem Eingang des
Zeltes der Zusammenkunft; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut
an den Altar sprengen ringsum.
3.
Und er soll von
dem Friedensopfer ein Feueropfer dem Jahwe darbringen: das Fett, welches das
Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist,
4.
und die beiden
Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der
Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen.
5.
Und die Söhne
Aarons sollen es auf dem Altar räuchern, auf dem Brandopfer, welches auf dem
Holze über dem Feuer ist: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe.
6.
Und wenn seine
Opfergabe vom Kleinvieh ist zum Friedensopfer dem Jahwe, ein Männliches oder
ein Weibliches, so soll er sie ohne Fehl darbringen.
7.
Wenn er ein Schaf
darbringt als seine Opfergabe, so soll er es vor Jahwe herzubringen;
8.
und er soll seine
Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor dem Zelte der
Zusammenkunft; und die Söhne Aarons sollen sein Blut an den Altar sprengen
ringsum.
9.
Und er soll von
dem Friedensopfer als Feueropfer dem Jahwe darbringen: sein Fett, den ganzen
Fettschwanz; dicht beim Rückgrat soll er ihn abtrennen; und das Fett, welches
das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist,
10. und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das
an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es
abtrennen.
11. Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern: es
ist eine Speise des Feueropfers dem Jahwe. -
12. Und wenn seine Opfergabe eine Ziege ist, so soll er
sie vor Jahwe herzubringen;
13. und er soll seine Hand auf ihren Kopf legen und sie
schlachten vor dem Zelte der Zusammenkunft; und die Söhne Aarons sollen ihr
Blut an den Altar sprengen ringsum.
14. Und er soll davon seine Opfergabe als Feueropfer dem
Jahwe darbringen: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das
am Eingeweide ist,
15. und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das
an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es
abtrennen.
16. Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern: es
ist eine Speise des Feueropfers zum lieblichen Geruch; alles Fett gehört Jahwe.
17. Eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen
euren Wohnsitzen: alles Fett und alles Blut sollt ihr nicht essen.
3. Mose 4
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach: Rede zu den Kindern Israel und sprich:
2.
Wenn jemand aus
Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jahwes, die nicht getan werden
sollen, und irgend eines derselben tut, -
3.
wenn der gesalbte
Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes, so soll er für seine Sünde,
die er begangen hat, einen jungen Farren ohne Fehl dem Jahwe darbringen zum
Sündopfer.
4.
Und er soll den
Farren an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jahwe bringen und seine
Hand auf den Kopf des Farren legen und den Farren schlachten vor Jahwe.
5.
Und der gesalbte
Priester nehme von dem Blute des Farren und bringe es in das Zelt der
Zusammenkunft;
6.
und der Priester
tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jahwe
gegen den Vorhang des Heiligtums hin.
7.
Und der Priester
tue von dem Blute an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der
im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jahwe; und alles Blut des Farren soll er an
den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der
Zusammenkunft ist.
8.
Und alles Fett
von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm abheben: das Fett, welches das
Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist,
9.
und die beiden
Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der
Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen,
10. so wie es abgehoben wird von dem Rinde des
Friedensopfers; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern.
11. Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt
seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:
12. den ganzen Farren soll er hinausbringen außerhalb des
Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn
auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll
er verbrannt werden.
13. Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen
sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun
eines von allen Verboten Jahwes, die nicht getan werden sollen, und verschulden
sich,
14. und die Sünde wird bekannt, die sie wider dasselbe
begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum
Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.
15. Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf
den Kopf des Farren legen vor Jahwe, und man soll den Farren vor Jahwe
schlachten.
16. Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des
Farren in das Zelt der Zusammenkunft,
17. und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und
sprenge siebenmal vor Jahwe gegen den Vorhang hin.
18. Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der
vor Jahwe, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den
Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft
ist.
19. Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem
Altar räuchern.
20. Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren
des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester
Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden.
21. Und er soll den Farren hinausbringen außerhalb des
Lagers und ihn verbrennen, so wie er den ersten Farren verbrannt hat: es ist
ein Sündopfer der Versammlung.
22. Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von
allen den Verboten Jahwes, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und
verschuldet sich,
23. und seine Sünde wird ihm kundgetan, worin er gesündigt
hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne
Fehl.
24. Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen
und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jahwe schlachtet: es
ist ein Sündopfer.
25. Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers
mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut
soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
26. Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie
das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen
seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
27. Und wenn jemand vom Volke des Landes aus Versehen
sündigt, indem er eines von den Verboten Jahwes tut, die nicht getan werden
sollen, und sich verschuldet
28. und seine Sünde wird ihm kundgetan, die er begangen
hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein,
für seine Sünde, die er begangen hat.
29. Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers
legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers.
30. Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem
Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er
an den Fuß des Altars gießen.
31. Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett
von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar
räuchern zum lieblichen Geruch dem Jahwe. Und so tue der Priester Sühnung für
ihn, und es wird ihm vergeben werden. -
32. Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum
Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt.
33. Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers
legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer
schlachtet.
34. Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers
mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein
Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
35. Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett
des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf
dem Altar räuchern, auf den Feueropfern Jahwes. Und so tue der Priester Sühnung
für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben
werden.
3. Mose 5
1.
Und wenn jemand
sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es
gesehen oder gewußt hat, -wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine
Ungerechtigkeit tragen;
2.
oder wenn jemand
irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres,
oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden
Tieres, -ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig;
3.
oder wenn er die
Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch
sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, -erkennt er es, so
ist er schuldig;
4.
oder wenn jemand
schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun,
nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm
verborgen, -erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen.
5.
Und es soll
geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin
er gesündigt hat;
6.
und er bringe
sein Schuldopfer dem Jahwe für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein
vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll
Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde.
7.
Und wenn seine
Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll
er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei
junge Tauben dem Jahwe bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.
8.
Und er soll sie
zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst
dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht
abtrennen.
9.
Und er sprenge
von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem
Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer.
10. Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der
Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er
begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
11. Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge
Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine
Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun
und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.
12. Und er soll es zu dem Priester bringen; und der
Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und
räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jahwes: es ist ein Sündopfer.
13. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner
Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben
werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.
14. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
15. Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den
heiligen Dingen Jahwes sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jahwe bringen,
einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber,
nach den Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16. Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er
erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und
der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es
wird ihm vergeben werden.
17. Und wenn jemand sündigt und eines von allen den
Verboten Jahwes tut, die nicht getan werden sollen, -hat er es auch nicht
gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.
18. Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach
deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester
soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es
zu wissen; und es wird ihm vergeben werden.
19. Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jahwe
verschuldet.
3. Mose 6
1.
(5:20) Und Jahwe
redete zu Mose und sprach:
2.
(5:21) Wenn
jemand sündigt und Untreue wider Jahwe begeht, daß er seinem Nächsten ein
anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat
von seinem Nächsten etwas erpreßt,
3.
(5:22) oder er
hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend
etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen:
4.
(5:23) so soll es
geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, daß er zurückerstatte
das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das
Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden
hat,
5.
(5:24) oder
alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner
vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er
es geben am Tage seines Schuldopfers.
6.
(5:25) Und sein
Schuldopfer soll er Jahwe bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach
deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester;
7.
(5:26) und der
Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jahwe, und es wird ihm vergeben werden
wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.
8.
(6:1) Und Jahwe
redete zu Mose und sprach:
9.
(6:2) Gebiete
Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers.
Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die
ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in
Brand erhalten werden.
10. (6:3) Und der Priester soll sein leinenes Kleid
anziehen, und soll seine leinenen Beinkleider anziehen über sein Fleisch; und
er soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer das Brandopfer auf dem
Altar verzehrt hat, und soll sie neben den Altar schütten.
11. (6:4) Und er soll seine Kleider ausziehen und andere
Kleider anlegen und die Fettasche hinaustragen außerhalb des Lagers an einen
reinen Ort.
12. (6:5) Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben
in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz
auf ihm anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und
die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern.
13. (6:6) Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in
Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen.
14. (6:7) Und dies ist das Gesetz des Speisopfers: Einer
der Söhne Aarons soll es vor Jahwe darbringen vor dem Altar.
15. (6:8) Und er soll davon seine Hand voll nehmen, vom
Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, und allen Weihrauch, der auf dem
Speisopfer ist, und es auf dem Altar räuchern: es ist ein lieblicher Geruch,
sein Gedächtnisteil für Jahwe.
16. (6:9) Und das Übrige davon sollen Aaron und seine
Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an heiligem Orte; im Vorhofe
des Zeltes der Zusammenkunft sollen sie es essen.
17. (6:10) Es soll nicht gesäuert gebacken werden; als
ihren Anteil habe ich es ihnen gegeben von meinen Feueropfern: hochheilig ist
es, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
18. (6:11) Alles Männliche unter den Kindern Aarons soll
es essen: Ein für ewig Bestimmtes bei euren Geschlechtern von den Feueropfern
Jahwes. Alles, was sie anrührt, wird heilig sein.
19. (6:12) Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
20. (6:13) Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne,
welche sie Jahwe darbringen sollen an dem Tage, da er gesalbt wird: Ein Zehntel
Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die Hälfte davon am Morgen und die
Hälfte davon am Abend.
21. (6:14) Es soll in der Pfanne mit Öl bereitet werden,
eingerührt mit Öl sollst du es bringen; gebackene Speisopferstücke sollst du
darbringen als einen lieblichen Geruch dem Jahwe.
22. (6:15) Und der Priester, der unter seinen Söhnen an
seiner Statt gesalbt wird, soll es opfern; eine ewige Satzung: es soll dem
Jahwe ganz geräuchert werden.
23. (6:16) Und jedes Speisopfer des Priesters soll ein
Ganzopfer sein; es soll nicht gegessen werden.
24. (6:17) Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
25. (6:18) Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich:
Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet
wird, soll das Sündopfer geschlachtet werden vor Jahwe: hochheilig ist es.
26. (6:19) Der Priester, der es als Sündopfer opfert, soll
es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden, im Vorhofe des Zeltes der
Zusammenkunft.
27. (6:20) Alles, was sein Fleisch anrührt, wird heilig
sein; und wenn von seinem Blute auf ein Kleid spritzt-das, worauf es spritzt,
sollst du waschen an heiligem Orte.
28. (6:21) Und das irdene Gefäß, in welchem es gekocht
wird, soll zerbrochen werden, und wenn es in einem ehernen Gefäß gekocht wird,
so soll dieses gescheuert und mit Wasser gespült werden.
29. (6:22) Alles Männliche unter den Priestern soll es
essen: hochheilig ist es.
30. (6:23) Aber alles Sündopfer, von dessen Blut in das
Zelt der Zusammenkunft gebracht wird, um im Heiligtum Sühnung zu tun, soll
nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden.
3. Mose 7
1.
Und dies ist das
Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig.
2.
An dem Orte, wo
man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein
Blut soll er an den Altar sprengen ringsum.
3.
Und alles Fett
soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide
bedeckt,
4.
und die beiden
Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der
Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen.
5.
Und der Priester
soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jahwe: es ist ein
Schuldopfer.
6.
Alles Männliche
unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden:
hochheilig ist es.
7.
Wie das
Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der
damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. -
8.
Und der Priester,
der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des
Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9.
Und alles
Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne
bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.
10. Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken
ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
11. Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man
Jahwe darbringt:
12. Wenn man es zum Danke darbringt, so bringe man nebst
dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen,
gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl.
13. Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als
Opfergabe darbringen, nebst seinem Dank-Friedensopfer.
14. Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe,
dem Jahwe als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des
Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören.
15. Und das Fleisch seines Dank-Friedensopfers soll am
Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis
an den Morgen.
16. Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein
Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein
Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was
davon übrigbleibt, gegessen werden;
17. und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten
Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18. Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers
am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es
dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein;
und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.
19. Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt,
soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das
Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen;
20. aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer
isset, das Jahwe gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll
ausgerottet werden aus ihren Völkern.
21. Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die
Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines
Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jahwe gehört:
selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
22. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
23. Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom
Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen.
24. Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann
verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.
25. Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein
Feueropfer dem Jahwe darbringt-die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden
aus ihren Völkern.
26. Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren
Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh.
27. Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll
ausgerottet werden aus ihren Völkern.
28. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
29. Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein
Friedensopfer dem Jahwe darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine
Opfergabe dem Jahwe bringen.
30. Seine Hände sollen die Feueropfer Jahwes bringen; das
Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor
Jahwe zu weben.
31. Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern,
und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32. Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren
Friedensopfern dem Priester geben.
33. Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers
und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden.
34. Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des
Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern,
und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige
Gebühr von seiten der Kinder Israel. -
35. Das ist das Salbungsteil Aarons und das Salbungsteil
seiner Söhne von den Feueropfern Jahwes, an dem Tage, da man sie herzunahen
ließ, um Jahwe den Priesterdienst auszuüben,
36. das Jahwe geboten hat, ihnen zu geben von seiten der
Kinder Israel, an dem Tage, da man sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren
Geschlechtern.
37. Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers
und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des
Friedensopfers,
38. welches Jahwe dem Mose geboten hat auf dem Berge
Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jahwe
darzubringen, in der Wüste Sinai.
3. Mose 8
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Nimm Aaron und
seine Söhne mit ihm, und die Kleider und das Salböl und den Farren des
Sündopfers und die zwei Widder und den Korb des Ungesäuerten;
3.
und versammle die
ganze Gemeinde am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
4.
Und Mose tat, so
wie Jahwe ihm geboten hatte; und die Gemeinde versammelte sich am Eingang des
Zeltes der Zusammenkunft.
5.
Und Mose sprach
zu der Gemeinde: Dies ist es, was Jahwe zu tun geboten hat.
6.
Und Mose ließ
Aaron und seine Söhne herzunahen und wusch sie mit Wasser.
7.
Und er legte ihm
den Leibrock an und umgürtete ihn mit dem Gürtel; und er bekleidete ihn mit dem
Oberkleide und legte ihm das Ephod an und umgürtete ihn mit dem gewirkten
Gürtel des Ephods und band es ihm damit an;
8.
und er setzte das
Brustschild darauf und legte in das Brustschild die Urim und die Thummim;
9.
und er setzte den
Kopfbund auf sein Haupt und setzte an den Kopfbund, an seine Vorderseite, das
Goldblech, das heilige Diadem: so wie Jahwe dem Mose geboten hatte.
10. Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und
alles, was darin war, und heiligte sie.
11. Und er sprengte davon siebenmal auf den Altar, und er
salbte den Altar und alle seine Geräte und das Becken und sein Gestell, um sie
zu heiligen.
12. Und er goß von dem Salböl auf das Haupt Aarons und
salbte ihn, um ihn zu heiligen.
13. Und Mose ließ die Söhne Aarons herzunahen und
bekleidete sie mit den Leibröcken und umgürtete sie mit den Gürteln und band
ihnen die hohen Mützen um: so wie Jahwe dem Mose geboten hatte.
14. Und er brachte den Farren des Sündopfers herzu; und
Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Farren des Sündopfers.
15. Und er schlachtete ihn, und Mose nahm das Blut und tat
davon mit seinem Finger an die Hörner des Altars ringsum und entsündigte den
Altar; und das Blut goß er an den Fuß des Altars und heiligte ihn, indem er
Sühnung für ihn tat.
16. Und er nahm das ganze Fett, das am Eingeweide ist, und
das Netz der Leber und die beiden Nieren und ihr Fett, und Mose räucherte es
auf dem Altar.
17. Und den Farren und seine Haut und sein Fleisch und
seinen Mist verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers: so wie Jahwe dem Mose
geboten hatte. -
18. Und er brachte den Widder des Brandopfers herzu; und
Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des Widders.
19. Und er schlachtete ihn, und Mose sprengte das Blut an
den Altar ringsum.
20. Und den Widder zerlegte er in seine Stücke, und Mose
räucherte den Kopf und die Stücke und das Fett;
21. und das Eingeweide und die Schenkel wusch er mit
Wasser. Und Mose räucherte den ganzen Widder auf dem Altar: es war ein
Brandopfer zum lieblichen Geruch, es war ein Feueropfer dem Jahwe, so wie Jahwe
dem Mose geboten hatte. -
22. Und er brachte den zweiten Widder, den Widder der
Einweihung, herzu; und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf den Kopf des
Widders.
23. Und er schlachtete ihn, und Mose nahm von seinem Blute
und tat es auf das rechte Ohrläppchen Aarons und auf den Daumen seiner rechten
Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
24. Und er ließ die Söhne Aarons herzunahen, und Mose tat
von dem Blute auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand
und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und Mose sprengte das Blut an den
Altar ringsum.
25. Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles
Fett, das am Eingeweide ist, und das Netz der Leber und die beiden Nieren und
ihr Fett und den rechten Schenkel;
26. und er nahm aus dem Korbe des Ungesäuerten, der vor
Jahwe war, einen ungesäuerten Kuchen und einen Kuchen geölten Brotes und einen
Fladen, und legte es auf die Fettstücke und auf den rechten Schenkel;
27. und er legte das alles auf die Hände Aarons und auf
die Hände seiner Söhne, und webte es als Webopfer vor Jahwe.
28. Und Mose nahm es von ihren Händen weg und räucherte es
auf dem Altar, auf dem Brandopfer: es war ein Einweihungsopfer zum lieblichen
Geruch, es war ein Feueropfer dem Jahwe.
29. Und Mose nahm die Brust und webte sie als Webopfer vor
Jahwe; von dem Einweihungswidder ward sie dem Mose zuteil, so wie Jahwe dem
Mose geboten hatte.
30. Und Mose nahm von dem Salböl und von dem Blute, das
auf dem Altar war, und sprengte es auf Aaron, auf seine Kleider, und auf seine
Söhne und auf die Kleider seiner Söhne mit ihm; und er heiligte Aaron, seine
Kleider, und seine Söhne und die Kleider seiner Söhne mit ihm.
31. Und Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kochet
das Fleisch an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; und ihr sollt es
daselbst essen und das Brot, das im Korbe des Einweihungsopfers ist, so wie ich
geboten habe und gesagt: Aaron und seine Söhne sollen es essen.
32. Und das Übrige von dem Fleische und von dem Brote
sollt ihr mit Feuer verbrennen.
33. Und von dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt
ihr nicht weggehen sieben Tage lang, bis zu dem Tage, da die Tage eures
Einweihungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage sollt ihr eingeweiht werden.
34. So wie man an diesem Tage getan, hat Jahwe zu tun
geboten, um Sühnung für euch zu tun.
35. Und ihr sollt an dem Eingang des Zeltes der
Zusammenkunft Tag und Nacht bleiben, sieben Tage lang, und sollt die Vorschriften
Jahwes beobachten, daß ihr nicht sterbet; denn also ist mir geboten worden.
36. Und Aaron und seine Söhne taten alles, was Jahwe durch
Mose geboten hatte.
3. Mose 9
1.
Und es geschah am
achten Tage, da rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten Israels;
2.
und er sprach zu
Aaron: Nimm dir ein junges Kalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer,
ohne Fehl, und bringe sie dar vor Jahwe.
3.
Und zu den
Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Nehmet einen Ziegenbock zum
Sündopfer und ein Kalb und ein Lamm, einjährige, ohne Fehl, zum Brandopfer;
4.
und einen Stier
und einen Widder zum Friedensopfer, um sie vor Jahwe zu opfern; und ein
Speisopfer, gemengt mit Öl; denn heute wird Jahwe euch erscheinen.
5.
Und sie brachten
was Mose geboten hatte, vor das Zelt der Zusammenkunft, und die ganze Gemeinde
nahte herzu und stand vor Jahwe.
6.
Und Mose sprach:
Dies ist es, was Jahwe geboten hat, daß ihr es tun sollt; und die Herrlichkeit
Jahwes wird euch erscheinen.
7.
Und Mose sprach
zu Aaron: Nahe zum Altar, und opfere dein Sündopfer und dein Brandopfer, und
tue Sühnung für dich und für das Volk; und opfere die Opfergabe des Volkes und
tue Sühnung für sie, so wie Jahwe geboten hat.
8.
Und Aaron nahte
zum Altar und schlachtete das Kalb des Sündopfers, das für ihn war.
9.
Und die Söhne
Aarons reichten ihm das Blut dar; und er tauchte seinen Finger in das Blut und
tat davon an die Hörner des Altars, und er goß das Blut an den Fuß des Altars.
10. Und das Fett und die Nieren und das Netz der Leber vom
Sündopfer räucherte er auf dem Altar, so wie Jahwe dem Mose geboten hatte.
11. Und das Fleisch und die Haut verbrannte er mit Feuer
außerhalb des Lagers.
12. Und er schlachtete das Brandopfer; und die Söhne
Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es an den Altar ringsum.
13. Und das Brandopfer reichten sie ihm in seinen Stücken
und den Kopf, und er räucherte es auf dem Altar.
14. Und er wusch das Eingeweide und die Schenkel und
räucherte sie auf dem Brandopfer, auf dem Altar. -
15. Und er brachte herzu die Opfergabe des Volkes und nahm
den Bock des Sündopfers, der für das Volk war, und schlachtete ihn und opferte
ihn als Sündopfer, wie das vorige.
16. Und er brachte das Brandopfer herzu und opferte es
nach der Vorschrift.
17. Und er brachte das Speisopfer herzu und füllte seine
Hand davon und räucherte es auf dem Altar, außer dem Morgen-Brandopfer.
18. Und er schlachtete den Stier und den Widder, das
Friedensopfer, welches für das Volk war. Und die Söhne Aarons reichten ihm das
Blut, und er sprengte es an den Altar ringsum;
19. und die Fettstücke von dem Stier; und von dem Widder
den Fettschwanz, und das Eingeweide bedeckt und die Nieren und das Netz der
Leber;
20. und sie legten die Fettstücke auf die Bruststücke, und
er räucherte die Fettstücke auf dem Altar.
21. Und die Bruststücke und den rechten Schenkel webte
Aaron als Webopfer vor Jahwe, so wie Mose geboten hatte.
22. Und Aaron erhob seine Hände gegen das Volk und segnete
sie; und er stieg herab nach der Opferung des Sündopfers und des Brandopfers
und des Friedensopfers.
23. Und Mose und Aaron gingen hinein in das Zelt der
Zusammenkunft; und sie kamen heraus und segneten das Volk. Und die Herrlichkeit
Jahwes erschien dem ganzen Volke;
24. und es ging Feuer aus von Jahwe und verzehrte auf dem
Altar das Brandopfer und die Fettstücke; und das ganze Volk sah es, und sie jauchzten
und fielen auf ihr Angesicht.
3. Mose 10
1.
Und die Söhne
Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeder seine Räucherpfanne und taten Feuer
hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten fremdes Feuer vor Jahwe dar,
das er ihnen nicht geboten hatte.
2.
Da ging Feuer von
Jahwe aus und verzehrte sie, und sie starben vor Jahwe.
3.
Und Mose sprach
zu Aaron: Dies ist es, was Jahwe geredet hat, indem er sprach: In denen, die
mir nahen, will ich geheiligt, und vor dem ganzen Volke will ich verherrlicht
werden. Und Aaron schwieg.
4.
Und Mose rief
Misael und Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen:
Tretet herzu, traget eure Brüder von dem Heiligtum hinweg außerhalb des Lagers.
5.
Und sie traten
herzu und trugen sie in ihren Leibröcken hinweg außerhalb des Lagers, so wie
Mose geredet hatte. -
6.
Und Mose sprach
zu Aaron und zu Eleasar und zu Ithamar, seinen Söhnen: Eure Häupter sollt ihr
nicht entblößen und eure Kleider nicht zerreißen, damit ihr nicht sterbet, und
er nicht erzürne über die ganze Gemeinde; aber eure Brüder, das ganze Haus
Israel, sollen diesen Brand beweinen, den Jahwe angerichtet hat.
7.
Und von dem
Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt ihr nicht weggehen, daß ihr nicht
sterbet; denn das Öl der Salbung Jahwes ist auf euch. Und sie taten nach dem
Worte Moses.
8.
Und Jahwe redete
zu Aaron und sprach:
9.
Wein und starkes
Getränk sollst du nicht trinken, du und deine Söhne mit dir, wenn ihr in das
Zelt der Zusammenkunft hineingehet, daß ihr nicht sterbet-eine ewige Satzung
bei euren Geschlechtern-
10. und damit ihr unterscheidet zwischen dem Heiligen und
dem Unheiligen und zwischen dem Reinen und dem Unreinen,
11. und damit ihr die Kinder Israel lehret alle die
Satzungen, die Jahwe durch Mose zu euch geredet hat.
12. Und Mose redete zu Aaron und zu Eleasar und zu
Ithamar, seinen Söhnen, den übriggebliebenen: Nehmet das Speisopfer, das von
den Feueropfern Jahwes übrigbleibt, und esset es ungesäuert neben dem Altar;
denn hochheilig ist es.
13. Und ihr sollt es essen an heiligem Orte, denn es ist
dein Bestimmtes und das Bestimmte deiner Söhne von den Feueropfern Jahwes; denn
also ist mir geboten.
14. Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des
Hebopfers sollt ihr essen an reinem Orte, du und deine Söhne und deine Töchter
mit dir; denn als dein Bestimmtes und das Bestimmte deiner Söhne sind sie
gegeben von den Friedensopfern der Kinder Israel.
15. Den Schenkel des Hebopfers und die Brust des Webopfers
sollen sie nebst den Feueropfern der Fettstücke bringen, um sie als Webopfer
vor Jahwe zu weben; und sie sollen dir gehören und deinen Söhnen mit dir, als
eine ewige Gebühr, so wie Jahwe geboten hat.
16. Und Mose suchte eifrig den Bock des Sündopfers, und
siehe, er war verbrannt. Und er erzürnte über Eleasar und über Ithamar, die
Söhne Aarons, die übriggeblieben, und sprach:
17. Warum habt ihr nicht das Sündopfer an heiligem Orte
gegessen? Denn es ist hochheilig; und er hat es euch gegeben, um die
Ungerechtigkeit der Gemeinde zu tragen, um Sühnung für sie zu tun vor Jahwe.
18. Siehe, das Blut desselben ist nicht in das Innere des
Heiligtums gebracht worden; ihr sollt es jedenfalls im Heiligtum essen, so wie
ich geboten habe.
19. Und Aaron redete zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr
Sündopfer und ihr Brandopfer vor Jahwe dargebracht; und solches ist mir
begegnet; und hätte ich heute das Sündopfer gegessen, würde es gut gewesen sein
in den Augen Jahwes?
20. Und Mose hörte es, und es war gut in seinen Augen.
3. Mose 11
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und zu Aaron und sprach zu ihnen:
2.
Redet zu den
Kindern Israel und sprechet: Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt von allen
Tieren, die auf der Erde sind.
3.
Alles, was
gespaltene Hufe, und zwar ganz gespaltene Hufe hat, und wiederkäut unter den
Tieren, das sollt ihr essen.
4.
Nur diese sollt
ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die gespaltene Hufe
haben: das Kamel, denn es wiederkäut, aber es hat keine gespaltenen Hufe:
unrein soll es euch sein;
5.
und den
Klippendachs, denn er wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Hufe: unrein
soll er euch sein;
6.
und den Hasen,
denn er wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Hufe: unrein soll er euch
sein;
7.
und das Schwein,
denn es hat gespaltene Hufe, und zwar ganz gespaltene Hufe, aber es wiederkäut
nicht: unrein soll es euch sein.
8.
Von ihrem
Fleische sollt ihr nicht essen und ihr Aas nicht anrühren: unrein sollen sie
euch sein.
9.
Dieses sollt ihr
essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat
in den Wassern, in den Meeren und in den Flüssen, das sollt ihr essen;
10. aber alles, was keine Floßfedern und Schuppen hat in
den Meeren und in den Flüssen, von allem Gewimmel der Wasser und von jedem
lebendigen Wesen, das in den Wassern ist, sie sollen euch ein Greuel sein;
11. ja, ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem
Fleische sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.
12. Alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in den
Wassern, soll euch ein Greuel sein.
13. Und diese sollt ihr verabscheuen von den Vögeln; sie
sollen nicht gegessen werden, ein Greuel sind sie: den Adler und den
Beinbrecher und den Meeradler,
14. und den Falken und die Weihe nach ihrer Art,
15. alle Raben nach ihrer Art,
16. und die Straußhenne und den Straußhahn und die Seemöve
und den Habicht nach seiner Art,
17. und die Eule und den Sturzpelikan und die Rohrdommel,
18. und das Purpurhuhn und den Pelikan und den Aasgeier,
19. und den Storch und den Fischreiher nach seiner Art,
und den Wiedehopf und die Fledermaus.
20. Alles geflügelte Gewürm, das auf Vieren geht, soll
euch ein Greuel sein.
21. Nur dieses sollt ihr essen von allem geflügelten
Gewürm, das auf Vieren geht: was Schenkel hat oberhalb seiner Füße, um damit
auf der Erde zu hüpfen.
22. Diese sollt ihr von ihnen essen: den Arbeh nach seiner
Art und den Solham nach seiner Art und den Chargol nach seiner Art und den
Chagab nach seiner Art.
23. Aber alles geflügelte Gewürm, das vier Füße hat, soll
euch ein Greuel sein.
24. Und durch diese werdet ihr euch verunreinigen; jeder,
der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis an den Abend;
25. und jeder, der von ihrem Aase trägt, soll seine
Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
26. Jedes Tier, das gespaltene Hufe, aber nicht ganz
gespaltene Hufe hat und nicht wiederkäut: Unrein sollen sie euch sein; jeder,
der sie anrührt, wird unrein sein.
27. Und alles, was auf seinen Tatzen geht, unter allem
Getier, das auf Vieren geht, sie sollen euch unrein sein; jeder, der ihr Aas
anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
28. Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und
wird unrein sein bis an den Abend; sie sollen euch unrein sein.
29. Und diese sollen euch unrein sein unter dem Gewimmel,
das auf der Erde wimmelt: der Maulwurf und die Maus und die Eidechse nach ihrer
Art,
30. und die Anaka und der Koach und der Letaah und der
Chomet und das Chamäleon.
31. Diese sollen euch unrein sein unter allem Gewimmel;
jeder, der sie anrührt, wenn sie tot sind, wird unrein sein bis an den Abend.
32. Und alles, worauf eines von ihnen fällt, wenn sie tot
sind, wird unrein sein: jedes Holzgerät oder Kleid oder Fell oder Sack, jedes
Gerät, womit eine Arbeit verrichtet wird, es soll ins Wasser getan werden und
wird unrein sein bis an den Abend; dann wird es rein sein.
33. Und jedes irdene Gefäß, in welches eines von ihnen
hineinfällt: alles, was darin ist, wird unrein sein, und es selbst sollt ihr
zerbrechen.
34. Alle Speise, die gegessen wird, auf welche solches
Wasser kommt, wird unrein sein; und alles Getränk, das getrunken wird, wird
unrein sein in jedem solchen Gefäße.
35. Und alles, worauf von ihrem Aase fällt, wird unrein
sein; Ofen und Herd sollen niedergerissen werden, sie sind unrein, und unrein
sollen sie euch sein.
36. Doch Quelle und Zisterne, Wasserbehälter, werden rein
sein; wer aber das Aas darin anrührt, wird unrein sein.
37. Und wenn von ihrem Aase auf irgend welchen Saatsamen
fällt, der gesät wird, so ist er rein;
38. wenn aber Wasser auf den Samen getan wurde, und es
fällt von ihrem Aase auf denselben, so soll er euch unrein sein.
39. Und wenn eines von dem Vieh stirbt, das euch zur
Nahrung dient: wer dessen Aas anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
40. Und wer von dessen Aas isset, soll seine Kleider
waschen und wird unrein sein bis an den Abend; und wer dessen Aas trägt, soll
seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
41. Und alles Gewimmel, das auf der Erde wimmelt, ist ein
Greuel; es soll nicht gegessen werden.
42. Alles was auf dem Bauche kriecht, und alles, was auf
Vieren geht, bis zu allem Vielfüßigen von allem Gewimmel, das auf der Erde
wimmelt: ihr sollt sie nicht essen; denn sie sind ein Greuel.
43. Machet euch selbst nicht zum Greuel durch irgend ein
kriechendes Gewürm, und verunreiniget euch nicht durch sie, so daß ihr dadurch
unrein werdet.
44. Denn ich bin Jahwe, euer Gott; so heiliget euch und
seid heilig, denn ich bin heilig. Und ihr sollt euch selbst nicht verunreinigen
durch irgend ein Gewürm, das sich auf der Erde regt.
45. Denn ich bin Jahwe, der euch aus dem Lande Ägypten
heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein: so seid heilig, denn ich bin heilig.
46. Das ist das Gesetz von dem Vieh und dem Gevögel und
von jedem lebendigen Wesen, das sich in den Wassern regt, und von jedem Wesen,
das auf der Erde kriecht;
47. um zu unterscheiden zwischen dem Unreinen und dem
Reinen, und zwischen dem Getier, das gegessen wird, und dem Getier, das nicht
gegessen werden soll.
3. Mose 12
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Rede zu den
Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind
gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit
ihrer Krankheit wird sie unrein sein.
3.
Und am achten
Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
4.
Und sie soll dreiunddreißig
Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum
Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
5.
Und wenn sie ein
weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer
Unreinheit; und sechsundsechzig Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim
bleiben.
6.
Und wenn die Tage
ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie
ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine
Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem
Priester.
7.
Und er soll es
vor Jahwe darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem
Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen
oder bei einem weiblichen Kinde.
8.
Und wenn ihre
Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei
Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum
Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein.
3. Mose 13
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und zu Aaron und sprach:
2.
Wenn ein Mensch
in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken
bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatz-Übel, so
soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen
Söhnen, den Priestern.
3.
Und besieht der
Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich
in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines
Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll
er ihn für unrein erklären.
4.
Und wenn der
Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint
als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der
Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.
5.
Und besieht es
der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen
geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der
Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen.
6.
Und besieht es
der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß
geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der
Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider
waschen, und er ist rein.
7.
Wenn aber der
Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu
seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen;
8.
und besieht ihn
der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll
der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz.
9.
Wenn ein
Aussatz-Übel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht
werden.
10. Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine
weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein
Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,
11. so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines
Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht
einschließen, denn er ist unrein.
12. Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der
Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis
zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;
13. und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz
hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein
erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.
14. An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen
wird, wird er unrein sein.
15. Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er
ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.
16. Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß
verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen;
17. und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist
in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein
erklären: er ist rein.
18. Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule
entsteht und wieder heilt,
19. und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße
Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;
20. und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken
erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so
soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er
ist in der Beule ausgebrochen.
21. Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist
kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und
ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
22. Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der
Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.
23. Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt,
wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der
Priester soll ihn für rein erklären.
24. Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige
Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder
weißer Flecken,
25. und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist
in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist
es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll
ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
26. Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist
kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und
ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
27. Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen;
wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein
erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
28. Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt,
wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die
Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es
ist die Narbe der Entzündung.
29. Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte
oder am Barte bekommt,
30. und der Priester besieht das Übel, und siehe, es
erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll
der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des
Hauptes oder des Bartes.
31. Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht,
und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes
Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben
Tage einschließen.
32. Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und
siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar
darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut,
33. so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht
scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male
sieben Tage ein.
34. Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage,
und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint
nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er
soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
35. Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der
Haut um sich greift,
36. und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf
hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem
goldgelben Haare forschen; er ist unrein.
37. Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben
ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er
ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
38. Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres
Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,
39. und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut
ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der
Haut ausgebrochen ist: er ist rein.
40. Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er
ein Glatzkopf: er ist rein;
41. und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu
ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein.
42. Und wenn an der Hinter-oder an der Vorderglatze ein
weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter-oder an
seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.
43. Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung
des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze, gleich
dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
44. so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der
Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.
45. Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, -seine
Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen
Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
46. Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein
sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine
Wohnung sein.
47. Und wenn an einem Kleide ein Aussatz-Übel entsteht, an
einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;
48. oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen
oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;
49. und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder
am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von
Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen
lassen.
50. Und der Priester besehe das Übel und schließe das,
woran das Übel ist, sieben Tage ein.
51. Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um
sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am
Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein
fressender Aussatz: es ist unrein.
52. Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den
Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel
ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer
verbrannt werden.
53. Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel
hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag,
oder an irgend einem Gerät von Fell,
54. so soll der Priester gebieten, daß man das wasche,
woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.
55. Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen,
und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um
sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist
eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter-oder Vorderseite.
56. Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel
ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom
Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag.
57. Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der
Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein
ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.
58. Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder
irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll
zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.
59. Das ist das Gesetz des Aussatz-Übels an einem Kleide
von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an
irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.
3. Mose 14
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Dies soll das
Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester
gebracht werden;
3.
und der Priester
soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das
Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,
4.
so soll der
Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine
Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.
5.
Und der Priester
soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über
lebendigem Wasser.
6.
Den lebendigen
Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und
dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet
worden ist über dem lebendigen Wasser;
7.
und er soll auf
den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein
erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.
8.
Und der zu
reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im
Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er
soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9.
Und es soll
geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen
Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider
waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.
10. Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne
Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl,
gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
11. Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu
reinigen ist, und diese Dinge vor Jahwe stellen an den Eingang des Zeltes der
Zusammenkunft.
12. Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum
Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jahwe;
13. Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das
Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das
Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14. Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers,
und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist,
und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten
Fußes.
15. Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in
seine linke Hand;
16. und der Priester tauche seinen rechten Finger in das
Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger
siebenmal vor Jahwe.
17. Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist,
soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist,
und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten
Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18. Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters
ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester
soll Sühnung für ihn tun vor Jahwe.
19. Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung
tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das
Brandopfer schlachten.
20. Und der Priester soll das Brandopfer und das
Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und
er ist rein.
21. Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen
kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für
ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein
Log Öl;
22. und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die
seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein
Brandopfer sein.
23. Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem
Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jahwe.
24. Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und
das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jahwe.
25. Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der
Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte
Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand
und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
26. Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke
Hand;
27. und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von
dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jahwe.
28. Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand
ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen
seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle
des Blutes des Schuldopfers.
29. Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters
ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn
zu tun vor Jahwe.
30. Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den
jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -
31. das, was seine Hand aufbringen kann: Die eine als
Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der
Priester Sühnung vor Jahwe für den, der zu reinigen ist.
32. Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des
Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was
vorgeschrieben ist.
33. Und Jahwe redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
34. Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum
Eigentum gebe, und ich ein Aussatz-Übel an ein Haus setze im Lande eures
Eigentums,
35. so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem
Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.
36. Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus
ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein
werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das
Haus zu besehen.
37. Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an
den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen
tiefer als die Wand,
38. so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den
Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.
39. Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen;
und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des
Hauses,
40. so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an
denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an
einen unreinen Ort.
41. Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und
den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen
unreinen Ort.
42. Und man soll andere Steine nehmen und sie an die
Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus
bewerfen.
43. Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht
nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem
Bewerfen,
44. so soll der Priester kommen; und besieht er es, und
siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender
Aussatz am Hause: es ist unrein.
45. Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und
sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt
an einen unreinen Ort.
46. Und wer in das Haus hineingeht, so lange es
verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend;
47. und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider
waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.
48. Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und
siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des
Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil
geworden.
49. Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel
nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;
50. und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß
über lebendigem Wasser;
51. und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das
Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten
Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;
52. und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels
und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem
Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;
53. und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld
fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er
wird rein sein.
54. Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und
für den Schorf,
55. und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,
56. und für die Erhöhung und für den Grind und für den
Flecken;
57. um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu
erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.
3. Mose 15
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und zu Aaron und sprach:
2.
Redet zu den
Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische
flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß.
3.
Und dies wird
seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen,
oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit.
4.
Jedes Lager,
worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt,
wird unrein sein.
5.
Und wer sein
Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird
unrein sein bis an den Abend.
6.
Und wer sich auf
das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen
und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
7.
Und wer das
Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser
baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
8.
Und wenn der
Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich
im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
9.
Und jeder Wagen,
auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein.
10. Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich
hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider
waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
11. Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine
Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im
Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
12. Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll
zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden.
13. Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so
soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider
waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein.
14. Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder
zwei junge Tauben nehmen und vor Jahwe kommen an den Eingang des Zeltes der
Zusammenkunft und sie dem Priester geben;
15. und der Priester soll sie opfern, die eine als
Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für
ihn vor Jahwe wegen seines Flusses.
16. Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll
er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den
Abend.
17. Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß
kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den
Abend.
18. Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit
Samenerguß, -sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den
Abend.
19. Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem
Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder,
der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
20. Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird
unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21. Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider
waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
22. Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie
gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird
unrein sein bis an den Abend.
23. Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist,
worauf sie gesessen hat, -wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den
Abend.
24. Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre
Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager,
worauf er liegt, wird unrein sein.
25. Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer
der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit
hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in
den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein.
26. Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt,
soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie
sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit.
27. Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er
soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein
bis an den Abend.
28. Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so
soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein.
29. Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben
oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang
des Zeltes der Zusammenkunft;
30. und der Priester soll die eine als Sündopfer und die
andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jahwe
wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit.
31. Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer
Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine
Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
32. Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem
der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird;
33. und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und
für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der
neben einer Unreinen liegt.
3. Mose 16
1.
Und Jahwe redete
zu Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, als sie vor Jahwe nahten und
starben;
2.
und Jahwe sprach
zu Mose: Rede zu deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu aller Zeit in das
Heiligtum hineingehe innerhalb des Vorhangs, vor den Deckel, der auf der Lade
ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke über dem Deckel.
3.
Auf diese Weise
soll Aaron in das Heiligtum hineingehen: mit einem jungen Farren zum Sündopfer
und einem Widder zum Brandopfer.
4.
Er soll einen
heiligen Leibrock von Linnen anziehen, und Beinkleider von Linnen sollen auf
seinem Fleische sein, und mit einem Gürtel von Linnen soll er sich umgürten,
und einen Kopfbund von Linnen sich umbinden: das sind heilige Kleider; und er
soll sein Fleisch im Wasser baden und sie anziehen.
5.
Und von der
Gemeinde der Kinder Israel soll er zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und
einen Widder zum Brandopfer.
6.
Und Aaron soll
den Farren des Sündopfers, der für ihn ist, herzubringen und Sühnung tun für
sich und für sein Haus.
7.
Und er soll die
zwei Böcke nehmen und sie vor Jahwe stellen an den Eingang des Zeltes der
Zusammenkunft.
8.
Und Aaron soll
Lose werfen über die zwei Böcke, ein Los für Jahwe und ein Los für Asasel.
9.
Und Aaron soll
den Bock herzubringen, auf welchen das Los für Jahwe gefallen ist, und ihn
opfern als Sündopfer.
10. Und der Bock, auf welchen das Los für Asasel gefallen
ist, soll lebendig vor Jahwe gestellt werden, um auf ihm Sühnung zu tun, um ihn
als Asasel fortzuschicken in die Wüste.
11. Und Aaron bringe den Farren des Sündopfers, der für
ihn ist, herzu und tue Sühnung für sich und für sein Haus, und schlachte den
Farren des Sündopfers, der für ihn ist.
12. Und er nehme eine Pfanne voll Feuerkohlen von dem
Altar, vor Jahwe, und seine beiden Hände voll wohlriechenden, kleingestoßenen
Räucherwerks, und bringe es innerhalb des Vorhangs.
13. Und er lege das Räucherwerk auf das Feuer vor Jahwe,
damit die Wolke des Räucherwerks den Deckel bedecke, der auf dem Zeugnis ist,
und er nicht sterbe.
14. Und er nehme von dem Blute des Farren und sprenge mit
seinem Finger auf die Vorderseite des Deckels gegen Osten; und vor den Deckel
soll er von dem Blute siebenmal sprengen mit seinem Finger.
15. Und er schlachte den Bock des Sündopfers, der für das
Volk ist, und bringe sein Blut innerhalb des Vorhangs, und tue mit seinem
Blute, so wie er mit dem Blute des Farren getan hat, und sprenge es auf den
Deckel und vor den Deckel;
16. Und er tue Sühnung für das Heiligtum wegen der
Unreinigkeiten der Kinder Israel und wegen ihrer Übertretungen, nach allen
ihren Sünden; und ebenso soll er für das Zelt der Zusammenkunft tun, das bei
ihnen weilt, inmitten ihrer Unreinigkeiten.
17. Und kein Mensch soll in dem Zelte der Zusammenkunft
sein, wenn er hineingeht, um Sühnung zu tun im Heiligtum, bis er hinausgeht.
Und so tue er Sühnung für sich und für sein Haus und für die ganze Versammlung
Israels.
18. Und er soll hinausgehen zu dem Altar, der vor Jahwe
ist, und Sühnung für ihn tun; und er nehme von dem Blute des Farren und von dem
Blute des Bockes und tue es an die Hörner des Altars ringsum,
19. und sprenge von dem Blute mit seinem Finger siebenmal
an denselben und reinige ihn und heilige ihn von den Unreinigkeiten der Kinder
Israel.
20. Und hat er die Sühnung des Heiligtums und des Zeltes
der Zusammenkunft und des Altars vollendet, so soll er den lebendigen Bock
herzubringen.
21. Und Aaron lege seine beiden Hände auf den Kopf des
lebendigen Bockes und bekenne auf ihn alle Ungerechtigkeiten der Kinder Israel
und alle ihre Übertretungen nach allen ihren Sünden; und er lege sie auf den
Kopf des Bockes und schicke ihn durch einen bereitstehenden Mann fort in die
Wüste,
22. damit der Bock alle ihre Ungerechtigkeiten auf sich
trage in ein ödes Land; und er schicke den Bock fort in die Wüste.
23. Und Aaron soll in das Zelt der Zusammenkunft
hineingehen und die Kleider von Linnen ausziehen, die er anzog, als er in das
Heiligtum hineinging, und sie dort niederlegen;
24. und er soll sein Fleisch im Wasser baden an heiligem
Orte und seine Kleider anziehen; und er soll hinausgehen und sein Brandopfer
und das Brandopfer des Volkes opfern und Sühnung tun für sich und für das Volk.
25. Und das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar
räuchern.
26. Und wer den Bock als Asasel fortführt, soll seine
Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager
kommen.
27. Und den Farren des Sündopfers und den Bock des
Sündopfers, deren Blut hineingebracht worden ist, um Sühnung zu tun im
Heiligtum, soll man hinausschaffen außerhalb des Lagers, und ihre Häute und ihr
Fleisch und ihren Mist mit Feuer verbrennen.
28. Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und
sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager kommen.
29. Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebten
Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei
Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt;
30. denn an diesem Tage wird man Sühnung für euch tun, um
euch zu reinigen: von allen euren Sünden werdet ihr rein sein vor Jahwe.
31. Ein Sabbath der Ruhe soll er euch sein, und ihr sollt
eure Seelen kasteien, eine ewige Satzung.
32. Und es soll Sühnung tun der Priester, den man salben
und den man weihen wird, um den Priesterdienst auszuüben an seines Vaters
Statt; und er soll die Kleider von Linnen anziehen, die heiligen Kleider;
33. und er soll Sühnung tun für das heilige Heiligtum und
für das Zelt der Zusammenkunft, und für den Altar soll er Sühnung tun, und für
die Priester und für das ganze Volk der Gemeinde soll er Sühnung tun.
34. Und das soll euch zur ewigen Satzung sein, um für die
Kinder Israel Sühnung zu tun wegen aller ihrer Sünden einmal im Jahre. Und er
tat, so wie Jahwe dem Mose geboten hatte.
3. Mose 17
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Rede zu Aaron und
zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies ist es,
was Jahwe geboten und gesagt hat:
3.
Jedermann aus dem
Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege im Lager schlachtet,
oder der außerhalb des Lagers schlachtet,
4.
und es nicht an
den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft gebracht hat, um es Jahwe als
Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, selbigem Manne soll Blut
zugerechnet werden: Blut hat er vergossen, und selbiger Mann soll ausgerottet
werden aus der Mitte seines Volkes;
5.
auf daß die
Kinder Israel ihre Schlachtopfer bringen, die sie auf freiem Felde schlachten,
daß sie sie Jahwe bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem
Priester und sie als Friedensopfer dem Jahwe schlachten.
6.
Und der Priester
soll das Blut an den Altar Jahwes sprengen vor dem Eingang des Zeltes der
Zusammenkunft und das Fett räuchern zum lieblichen Geruch dem Jahwe.
7.
Und sie sollen
nicht mehr ihre Schlachtopfer den Dämonen schlachten, denen sie nachhuren. Das
soll ihnen eine ewige Satzung sein bei ihren Geschlechtern.
8.
Und du sollst zu
ihnen sagen: Jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in
ihrer Mitte weilen, der ein Brandopfer oder Schlachtopfer opfert
9.
und es nicht an
den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringt, um es Jahwe zu opfern, selbiger
Mann soll ausgerottet werden aus seinen Völkern.
10. Und jedermann aus dem Hause Israel und von den
Fremdlingen, die in ihrer Mitte weilen, der irgend Blut essen wird, -wider die
Seele, die das Blut isset, werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten
aus der Mitte ihres Volkes.
11. Denn die Seele des Fleisches ist im Blute, und ich
habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu tun für eure Seelen; denn das
Blut ist es, welches Sühnung tut durch die Seele.
12. Darum habe ich zu den Kindern Israel gesagt: Niemand
von euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der in eurer Mitte weilt, soll
nicht Blut essen.
13. Und jedermann von den Kindern Israel und von den
Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, der ein Wildbret oder einen Vogel
erjagt, die gegessen werden, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde
bedecken.
14. Denn die Seele alles Fleisches: sein Blut, das ist
seine Seele; und ich habe zu den Kindern Israel gesagt: Das Blut irgend welches
Fleisches sollt ihr nicht essen, denn die Seele alles Fleisches ist sein Blut;
jeder, der es isset, soll ausgerottet werden. -
15. Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei
Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser
baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.
16. Und wenn er sie nicht wäscht und sein Fleisch nicht
badet, so wird er seine Ungerechtigkeit tragen.
3. Mose 18
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Rede zu den
Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin Jahwe, euer Gott.
3.
Nach dem Tun des
Landes Ägypten, in welchem ihr gewohnt habt, sollt ihr nicht tun; und nach dem
Tun des Landes Kanaan, wohin ich euch bringe, sollt ihr nicht tun; und in ihren
Satzungen sollt ihr nicht wandeln.
4.
Meine Rechte
sollt ihr tun und meine Satzungen sollt ihr beobachten, darin zu wandeln. Ich
bin Jahwe, euer Gott.
5.
Und meine
Satzungen und meine Rechte sollt ihr beobachten, durch welche der Mensch, wenn
er sie tut, leben wird. Ich bin Jahwe.
6.
Kein Mensch soll
sich irgend einer seiner Blutsverwandten nahen, um ihre Blöße aufzudecken. Ich
bin Jahwe.
7.
Die Blöße deines
Vaters und die Blöße deiner Mutter sollst du nicht aufdecken; sie ist deine
Mutter, du sollst ihre Blöße nicht aufdecken;
8.
Die Blöße des
Weibes deines Vaters sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Vaters.
9.
Die Blöße deiner
Schwester, der Tochter deines Vaters, oder der Tochter deiner Mutter, daheim
geboren oder draußen geboren, -ihre Blöße sollst du nicht aufdecken.
10. Die Blöße der Tochter deines Sohnes oder der Tochter
deiner Tochter-ihre Blöße sollst du nicht aufdecken, denn es ist deine Blöße.
11. Die Blöße der Tochter des Weibes deines Vaters, von
deinem Vater gezeugt, -sie ist deine Schwester, ihre Blöße sollst du nicht
aufdecken.
12. Die Blöße der Schwester deines Vaters sollst du nicht
aufdecken: sie ist die Blutsverwandte deines Vaters.
13. Die Blöße der Schwester deiner Mutter sollst du nicht
aufdecken, denn sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter.
14. Die Blöße des Bruders deines Vaters sollst du nicht
aufdecken: zu seinem Weibe sollst du nicht nahen, sie ist deine Muhme.
15. Die Blöße deiner Schwiegertochter sollst du nicht
aufdecken; sie ist das Weib deines Sohnes, ihre Blöße sollst du nicht
aufdecken.
16. Die Blöße des Weibes deines Bruders sollst du nicht
aufdecken; es ist die Blöße deines Bruders.
17. Die Blöße eines Weibes und ihrer Tochter sollst du
nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst
du nicht nehmen, um ihre Blöße aufzudecken; sie sind Blutsverwandte: es ist
eine Schandtat.
18. Und du sollst nicht ein Weib zu ihrer Schwester
nehmen, sie eifersüchtig zu machen, indem du ihre Blöße neben derselben
aufdeckst bei ihrem Leben. -
19. Und einem Weibe in der Unreinheit ihrer Unreinigkeit
sollst du nicht nahen, um ihre Blöße aufzudecken.
20. Und bei dem Weibe deines Nächsten sollst du nicht
liegen zur Begattung, daß du durch sie unrein werdest. -
21. Und von deinen Kindern sollst du nicht hingeben, um
sie dem Molech durch das Feuer gehen zu lassen, und du sollst den Namen Jahwes,
deines Gottes, nicht entweihen. Ich bin Jahwe. -
22. Und bei einem Manne sollst du nicht liegen, wie man
bei einem Weibe liegt: es ist ein Greuel.
23. Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich
an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um
mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung.
24. Verunreiniget euch nicht durch alles dieses; denn
durch alles dieses haben die Nationen sich verunreinigt, die ich vor euch
vertreibe.
25. Und das Land wurde verunreinigt, und ich suchte seine
Ungerechtigkeit an ihm heim, und das Land spie seine Bewohner aus.
26. Ihr aber, ihr sollt meine Satzungen und meine Rechte
beobachten, und ihr sollt nichts tun von allen diesen Greueln, der Eingeborene
und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt, -
27. denn alle diese Greuel haben die Leute dieses Landes
getan, die vor euch waren, und das Land ist verunreinigt worden, -
28. damit das Land euch nicht ausspeie, wenn ihr es
verunreiniget, so wie es die Nation ausgespieen hat, die vor euch war:
29. denn jeder, der einen von allen diesen Greueln tut, -die
Seelen, die ihn tun, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.
30. Und ihr sollt meine Vorschriften beobachten, daß ihr
keine der greulichen Bräuche übet, die vor euch geübt worden sind, und euch
nicht durch dieselben verunreiniget. Ich bin Jahwe, euer Gott.
3. Mose 19
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Rede zu der
ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein;
denn ich, Jahwe, euer Gott, bin heilig.
3.
Ihr sollt ein
jeder seine Mutter und seinen Vater fürchten; und meine Sabbathe sollt ihr
beobachten. Ich bin Jahwe, euer Gott. -
4.
Ihr sollt euch
nicht zu den Götzen wenden, und gegossene Götter sollt ihr euch nicht machen.
Ich bin Jahwe, euer Gott.
5.
Und wenn ihr ein
Friedensopfer dem Jahwe opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch
opfern.
6.
An dem Tage, da
ihr es opfert, und am anderen Tage soll es gegessen werden; und was bis zum
dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
7.
Und wenn es
irgend am dritten Tage gegessen wird, so ist es ein Greuel, es wird nicht
wohlgefällig sein;
8.
und wer es isset,
wird seine Ungerechtigkeit tragen, denn das Heilige Jahwes hat er entweiht; und
selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
9.
Und wenn ihr die
Ernte eures Landes erntet, so sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich
abernten und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten.
10. Und in deinem Weinberge sollst du nicht nachlesen, und
die abgefallenen Beeren deines Weinberges sollst du nicht auflesen: für den
Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen. Ich bin Jahwe, euer Gott.
11. Ihr sollt nicht stehlen; und ihr sollt nicht lügen und
nicht trüglich handeln einer gegen den anderen.
12. Und ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen,
daß du den Namen deines Gottes entweihest. Ich bin Jahwe. -
13. Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und sollst
ihn nicht berauben; der Lohn des Tagelöhners soll nicht bei dir über Nacht
bleiben bis an den Morgen.
14. Du sollst einem Tauben nicht fluchen und vor einen
Blinden keinen Anstoß legen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich
bin Jahwe. -
15. Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht; du sollst
nicht die Person des Geringen ansehen und nicht die Person des Großen ehren; in
Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten.
16. Du sollst nicht als ein Verleumder unter deinen
Völkern umhergehen. Du sollst nicht wider das Blut deines Nächsten auftreten.
Ich bin Jahwe. -
17. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen.
Du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen
Schuld tragest.
18. Du sollst dich nicht rächen und den Kindern deines
Volkes nichts nachtragen, und sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.
Ich bin Jahwe.
19. Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Dein Vieh von
zweierlei Art sollst du sich nicht begatten lassen; dein Feld sollst du nicht
mit zweierlei Samen besäen, und ein Kleid, aus zweierlei Stoff gewebt, soll
nicht auf dich kommen.
20. Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Begattung,
und sie ist eine Magd, einem Manne verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft,
noch ist ihr die Freiheit geschenkt, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen
nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen.
21. Und er soll sein Schuldopfer dem Jahwe bringen an den
Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, einen Widder als Schuldopfer;
22. und der Priester soll vor Jahwe Sühnung für ihn tun
mit dem Widder des Schuldopfers für seine Sünde, die er begangen hat; und seine
Sünde, die er begangen hat, wird ihm vergeben werden.
23. Und wenn ihr in das Land kommet und allerlei Bäume zur
Speise pflanzet, so sollt ihr ihre erste Frucht als ihre Vorhaut achten; drei
Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, es soll nichts von ihnen
gegessen werden;
24. und im vierten Jahre soll all ihre Frucht heilig sein,
Jahwe zum Preise;
25. und im fünften Jahre sollt ihr ihre Frucht essen, um
euch ihren Ertrag zu mehren. Ich bin Jahwe, euer Gott.
26. Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt nicht
Wahrsagerei noch Zauberei treiben.
27. Ihr sollt nicht den Rand eures Haupthaares rund
scheren, und den Rand deines Bartes sollst du nicht zerstören.
28. Und Einschnitte wegen eines Toten sollt ihr an eurem
Fleische nicht machen; und Ätzschrift sollt ihr an euch nicht machen. Ich bin
Jahwe.
29. Du sollst deine Tochter nicht entweihen, sie der
Hurerei hinzugeben, daß das Land nicht Hurerei treibe und das Land voll
Schandtaten werde.
30. Meine Sabbathe sollt ihr beobachten, und mein
Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jahwe.
31. Ihr sollt euch nicht zu den Totenbeschwörern und zu
den Wahrsagern wenden; ihr sollt sie nicht aufsuchen, euch an ihnen zu
verunreinigen. Ich bin Jahwe, euer Gott.
32. Vor grauem Haare sollst du aufstehen und die Person
eines Greises ehren, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin
Jahwe.
33. Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande,
so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
34. Wie ein Eingeborener unter euch soll euch der
Fremdling sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst;
denn Fremdlinge seid ihr gewesen im Lande Ägypten. Ich bin Jahwe, euer Gott.
35. Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht, im Längenmaß,
im Gewicht und im Hohlmaß;
36. gerechte Waage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha
und gerechtes Hin sollt ihr haben. Ich bin Jahwe, euer Gott, der ich euch aus
dem Lande Ägypten herausgeführt habe.
37. Und so sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine
Rechte beobachten und sie tun. Ich bin Jahwe.
3. Mose 20
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Und zu den
Kindern Israel sollst du sprechen: Jedermann von den Kindern Israel und von den
Fremdlingen, die in Israel weilen, der von seinen Kindern dem Molech gibt, soll
gewißlich getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3.
Und ich werde
mein Angesicht wider selbigen Mann richten und ihn ausrotten aus der Mitte
seines Volkes, weil er von seinen Kindern dem Molech gegeben hat, mein
Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
4.
Und wenn das Volk
des Landes seine Augen irgend verhüllt vor selbigem Manne, wenn er von seinen
Kindern dem Molech gibt, so daß es ihn nicht tötet,
5.
so werde ich mein
Angesicht wider selbigen Mann richten und wider sein Geschlecht, und werde ihn
und alle, die ihm nachhuren, um dem Molech nachzuhuren, ausrotten aus der Mitte
ihres Volkes.
6.
Und die Seele,
die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen
nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie
ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -
7.
So heiliget euch
und seid heilig, denn ich bin Jahwe, euer Gott;
8.
und beobachtet
meine Satzungen und tut sie. Ich bin Jahwe, der euch heiligt.
9.
Jedermann, der
seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden; er hat
seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, sein Blut ist auf ihm.
10. Und wenn in Mann Ehebruch treibt mit dem Weibe eines
Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, so sollen der
Ehebrecher und die Ehebrecherin gewißlich getötet werden.
11. Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Vaters liegt:
er hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt; beide sollen gewißlich getötet
werden, ihr Blut ist auf ihnen.
12. Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt,
so sollen beide gewißlich getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung
verübt, ihr Blut ist auf ihnen.
13. Und wenn ein Mann bei einem Manne liegt, wie man bei
einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt; sie sollen gewißlich
getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.
14. Und wenn ein Mann ein Weib nimmt und ihre Mutter, das
ist eine Schandtat; man soll ihn und sie mit Feuer verbrennen, daß keine
Schandtat in eurer Mitte sei.
15. Und wenn ein Mann bei einem Vieh liegt, so soll er
gewißlich getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen.
16. Und wenn ein Weib sich irgend einem Vieh naht, um mit
ihm zu schaffen zu haben, so sollst du das Weib und das Vieh umbringen; sie
sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.
17. Und wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter
seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie
sieht seine Blöße: das ist eine Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor
den Augen der Kinder ihres Volkes; er hat die Blöße seiner Schwester
aufgedeckt, er soll seine Ungerechtigkeit tragen.
18. Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt in ihrer
Krankheit und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat
die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; sie sollen beide ausgerottet werden aus der
Mitte ihres Volkes.
19. Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der
Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn wer das tut, hat seine
Blutsverwandte entblößt: sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen.
20. Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Oheims liegt,
so hat er die Blöße seines Oheims aufgedeckt; sie sollen ihre Sünde tragen,
kinderlos sollen sie sterben.
21. Und wenn ein Mann das Weib seines Bruders nimmt: das
ist eine Unreinigkeit; Er hat die Blöße seines Bruders aufgedeckt, sie sollen
kinderlos sein.
22. Und ihr sollt alle meine Satzungen und alle meine
Rechte beobachten und sie tun, damit euch das Land nicht ausspeie, wohin ich
euch bringe, um darin zu wohnen.
23. und ihr sollt nicht wandeln in den Satzungen der
Nationen, die ich vor euch vertreibe; denn alle jene Dinge haben sie getan, und
sie sind mir zum Ekel geworden;
24. Und ich habe zu euch gesagt: Ihr sollt ihr Land
besitzen, und ich werde es euch zum Besitz geben, ein Land, das von Milch und
Honig fließt. Ich bin Jahwe euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert
habe.
25. Und ihr sollt unterscheiden zwischen dem reinen Vieh
und dem unreinen, und zwischen dem unreinen Gevögel und dem reinen, und sollt
euch selbst nicht zu einem Greuel machen durch das Vieh und durch das Gevögel
und durch alles, was sich auf dem Erdboden regt, welches ich euch als unrein
ausgesondert habe.
26. Und ihr sollt mir heilig sein, denn ich bin heilig,
ich, Jahwe; und ich habe euch von den Völkern abgesondert, um mein zu sein.
27. Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein
Totenbeschwörer-oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet
werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.
3. Mose 21
1.
Und Jahwe sprach
zu Mose: Rede zu den Priestern, den Söhnen Aarons, und spricht zu ihnen: Keiner
von ihnen soll sich wegen einer Leiche verunreinigen unter seinen Völkern:
2.
außer wegen
seines Blutsverwandten, der ihm nahe steht: wegen seiner Mutter und wegen
seines Vaters und wegen seines Sohnes und wegen seiner Tochter und wegen seines
Bruders;
3.
und wegen seiner
Schwester, der Jungfrau, sie ihm nahe steht, die noch keines Mannes geworden
ist: wegen dieser darf er sich verunreinigen.
4.
Er soll sich
nicht verunreinigen als Herr unter seinen Völkern, sich zu entweihen.
5.
Sie sollen keine
Glatze auf ihrem Haupte machen, und den Rand ihres Bartes sollen sie nicht
abscheren, und an ihrem Fleische sollen sie keine Einschnitte machen.
6.
Sie sollen ihrem
Gott heilig sein, und den Namen ihres Gottes, sollen sie nicht entweihen, denn
die Feueropfer Jahwes, das Brot ihres Gottes bringen sie dar; und sie sollen
heilig sein.
7.
Eine Hure und
eine Entehrte sollen sie nicht zum Weibe nehmen, und ein von ihrem Manne
verstoßenes Weib sollen sie nicht nehmen; denn heilig ist er seinem Gott.
8.
Und du sollst ihn
für heilig achten, denn das Brot deines Gottes bringt er dar; er soll dir
heilig sein; denn heilig bin ich Jahwe, der euch heiligt.
9.
Und wenn die
Tochter eines Priesters sich durch Hurerei entweiht, so entweiht sie ihren
Vater: sie soll mit Feuer verbrannt werden. -
10. Und der Hohepriester unter seinen Brüdern, auf dessen
Haupt das Salböl gegossen worden, und der geweiht ist, um die heiligen Kleider
anzulegen, soll sein Haupt nicht entblößen und soll seine Kleider nicht
zerreißen.
11. Und er soll zu keiner Leiche kommen; wegen seines
Vaters und wegen seiner Mutter soll er sich nicht verunreinigen.
12. Und aus dem Heiligtum soll er nicht hinausgehen und
nicht entweihen das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines
Gottes ist auf ihm. Ich bin Jahwe.
13. Und derselbe soll ein Weib in ihrer Jungfrauschaft
nehmen.
14. Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine
Hure, diese soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinen Völkern soll
er zum Weibe nehmen.
15. Und er soll seinen Samen nicht entweihen unter seinen
Völkern; denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt.
16. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
17. Rede zu Aaron und sprich: Jemand von deinem Samen bei
ihren Geschlechtern, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht herzunahen, um das
Brot seines Gottes darzubringen;
18. denn jedermann, an dem ein Gebrechen ist, soll nicht
herzunahen, es sei ein blinder Mann oder ein lahmer oder ein stumpfnasiger,
oder der ein Glied zu lang hat,
19. oder ein Mann, der einen Bruch am Fuße oder einen
Bruch an der Hand hat,
20. oder ein Höckeriger oder ein Zwerg, oder der einen
Flecken an seinem Auge hat, oder der die Krätze oder Flechte, oder der
zerdrückte Hoden hat.
21. Jedermann vom Samen Aarons, des Priesters, der ein
Gebrechen hat, soll nicht herzutreten, die Feueropfer Jahwes darzubringen; ein
Gebrechen ist an ihm, er soll nicht herzutreten, das Brot seines Gottes
darzubringen.
22. Das Brot seines Gottes von dem Hochheiligen und von
dem Heiligen mag er essen;
23. allein zum Vorhang soll er nicht kommen, und zum Altar
soll er nicht nahen, denn ein Gebrechen ist an ihm, daß er nicht meine
Heiligtümer entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.
24. Und so redete Mose zu Aaron und zu seinen Söhnen und
zu allen Kindern Israel.
3. Mose 22
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Rede zu Aaron und
zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder
Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich
bin Jahwe.
3.
Sprich zu ihnen:
Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen
Dingen naht, welche die Kinder Israel Jahwe heiligen, und seine Unreinigkeit
ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg.
Ich bin Jahwe.
4.
Jedermann vom
Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen
Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine
Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht;
5.
oder wer irgend
ein kriechendes Tier anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen
Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er
hat:
6.
Einer, der
solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von
den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;
7.
und ist die Sonne
untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen
essen, denn es ist sein Brot.
8.
Aas und
Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin
Jahwe.
9.
Und sie sollen
meine Vorschriften beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden
und dadurch sterben, weil sie es entweihen. Ich bin Jahwe, der sie heiligt.
10. Und kein Fremder soll Heiliges essen; der Beisasse und
der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen.
11. Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so
darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote
essen.
12. Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines
fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge
essen.
13. Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder
verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt,
wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein
Fremder soll davon essen.
14. Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll
er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.
15. Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel
nicht entweihen, die sie dem Jahwe heben,
16. und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld
aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jahwe, der sie
heiligt.
17. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
18. Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen
Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den
Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden
und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jahwe als Brandopfer
darbringen, -
19. zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl,
männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.
20. Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht
darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.
21. Und wenn jemand dem Jahwe ein Friedensopfer darbringt,
um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind-oder Kleinvieh:
ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.
22. Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier,
oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr
Jahwe nicht darbringen, und sollt Jahwe keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
23. Und ein Stück Rind-oder Kleinvieh, an welchem ein
Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber
zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein.
24. Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder
ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jahwe nicht darbringen; und in
eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun.
25. Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot
eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an
ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.
26. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
27. Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren
wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an
und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem
Jahwe. -
28. Und ein Stück Rind-oder Kleinvieh, es selbst und sein
Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage.
29. Und wenn ihr dem Jahwe ein Dankopfer opfert, so sollt
ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern:
30. An demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt
nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jahwe.
31. Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich
bin Jahwe.
32. Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen,
damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel.
33. Ich bin Jahwe, der euch heiligt, der euch aus dem
Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jahwe.
3. Mose 23
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Rede zu den
Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Feste Jahwes, die ihr als heilige
Versammlungen ausrufen sollt, meine Feste sind diese:
3.
Sechs Tage soll
man Arbeit tun; aber am siebten Tage ist ein Sabbath der Ruhe, eine heilige
Versammlung; keinerlei Arbeit sollt ihr tun; es ist ein Sabbath dem Jahwe in
allen euren Wohnsitzen.
4.
Dies sind die
Feste Jahwes, heilige Versammlungen, die ihr ausrufen sollt zu ihrer bestimmten
Zeit:
5.
Im ersten Monat,
am Vierzehnten des Monats, zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem Jahwe.
6.
Und am
fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem Jahwe;
sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen.
7.
Am ersten Tage
soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
8.
Und ihr sollt
Jahwe ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tage ist eine heilige
Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
9.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
10. Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn
ihr in das Land kommet, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, so sollt
ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen;
11. und er soll die Garbe vor Jahwe weben zum Wohlgefallen
für euch; am anderen Tage nach dem Sabbath soll sie der Priester weben.
12. Und ihr sollt an dem Tage, da ihr die Garbe webet, ein
Lamm opfern, ohne Fehl, einjährig, zum Brandopfer dem Jahwe;
13. und sein Speisopfer: zwei Zehntel Feinmehl, gemengt
mit Öl, ein Feueropfer dem Jahwe, ein lieblicher Geruch; und sein Trankopfer:
ein viertel Hin Wein.
14. Und Brot und geröstete Körner und Gartenkorn sollt ihr
nicht essen bis zu diesem selbigen Tage, bis ihr die Opfergabe eures Gottes
gebracht habt: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren
Wohnsitzen.
15. Und ihr sollt euch zählen vom anderen Tage nach dem
Sabbath, von dem Tage, da ihr die Webe-Garbe gebracht habt: es sollen sieben
volle Wochen sein.
16. Bis zum anderen Tage nach dem siebten Sabbath sollt
ihr fünfzig Tage zählen; und ihr sollt Jahwe ein neues Speisopfer darbringen.
17. Aus euren Wohnungen sollt ihr Webe-Brote bringen, zwei
von zwei Zehnteln Feinmehl sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden,
als Erstlinge dem Jahwe.
18. Und ihr sollt zu dem Brote darbringen sieben
einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Farren und zwei Widder (sie
sollen ein Brandopfer dem Jahwe sein) und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer:
ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jahwe.
19. Und ihr sollt einen Ziegenbock zum Sündopfer opfern
und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer.
20. Und der Priester soll sie weben samt dem Brote der
Erstlinge als Webopfer vor Jahwe, samt den zwei Lämmern: sie sollen Jahwe
heilig sein für den Priester.
21. Und ihr sollt an diesem selbigen Tage einen Ruf
ergehen lassen-eine heilige Versammlung soll euch sein; keinerlei Dienstarbeit
sollt ihr tun: eine ewige Satzung in allen euren Wohnsitzen bei euren
Geschlechtern. -
22. Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, sollst du
den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten, und sollst keine Nachlese
deiner Ernte halten; für den Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen.
Ich bin Jahwe, euer Gott.
23. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
24. Rede zu den Kindern Israel und sprich: Im siebten
Monat, am Ersten des Monats, soll euch Ruhe sein, ein Gedächtnis des
Posaunenhalls, eine heilige Versammlung.
25. Keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt
Jahwe ein Feueropfer darbringen.
26. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
27. Doch am Zehnten dieses siebten Monats ist der
Versöhnungstag; eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure
Seelen kasteien, und sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen.
28. Und keinerlei Arbeit sollt ihr tun an diesem selbigen
Tage; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu tun vor Jahwe,
eurem Gott.
29. Denn jede Seele, die sich nicht kasteit an diesem
selbigen Tage, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern;
30. und jede Seele, die irgend eine Arbeit tut an diesem
selbigen Tage, selbige Seele werde ich vertilgen aus der Mitte ihres Volkes.
31. Keinerlei Arbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung bei
euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
32. Ein Sabbath der Ruhe soll er für euch sein, und ihr
sollt eure Seelen kasteien; am Neunten des Monats, am Abend, vom Abend bis zum
Abend sollt ihr euren Sabbath feiern.
33. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
34. Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten
Tage dieses siebten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem Jahwe.
35. Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein,
keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
36. Sieben Tage sollt ihr Jahwe ein Feueropfer darbringen;
am achten Tage soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt Jahwe ein
Feueropfer darbringen: es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit
sollt ihr tun.
37. Das sind die Feste Jahwes, die ihr ausrufen sollt als
heilige Versammlungen, um Jahwe darzubringen Feueropfer, Brandopfer und
Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, die Gebühr des Tages an seinem Tage:
38. außer den Sabbathen Jahwes und außer euren Gaben und
außer allen euren Gelübden und außer allen euren freiwilligen Gaben, die ihr
Jahwe gebet.
39. Doch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr
den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr das Fest Jahwes feiern
sieben Tage; am ersten Tage soll Ruhe sein, und am achten Tage soll Ruhe sein.
40. Und ihr sollt euch am ersten Tage Frucht von schönen
Bäumen nehmen, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von
Bachweiden, und sollt euch vor Jahwe, eurem Gott, freuen sieben Tage.
41. Und ihr sollt dasselbe sieben Tage im Jahre als Fest
dem Jahwe feiern: eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern; im siebten Monat
sollt ihr dasselbe feiern.
42. In Laubhütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle
Eingeborenen in Israel sollen in Laubhütten wohnen;
43. auf daß eure Geschlechter wissen, daß ich die Kinder
Israel in Laubhütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Lande Ägypten
herausführte. Ich bin Jahwe, euer Gott. -
44. Und Mose sagte den Kindern Israel die Feste Jahwes.
3. Mose 24
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Gebiete den
Kindern Israel, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um
die Lampen anzuzünden beständig.
3.
Außerhalb des
Vorhangs des Zeugnisses, im Zelte der Zusammenkunft, soll Aaron sie zurichten,
vom Abend bis zum Morgen, vor Jahwe beständig: eine ewige Satzung bei euren
Geschlechtern.
4.
Auf dem reinen
Leuchter soll er die Lampen beständig vor Jahwe zurichten.
5.
Und du sollst
Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen: von zwei Zehnteln soll ein
Kuchen sein.
6.
Und du sollst sie
in zwei Schichten legen, sechs in eine Schicht, auf den reinen Tisch vor Jahwe.
7.
Und du sollst auf
jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll dem Brote zum Gedächtnis sein,
ein Feueropfer dem Jahwe.
8.
Sabbathtag für
Sabbathtag soll es beständig vor Jahwe zurichten: ein ewiger Bund von seiten
der Kinder Israel.
9.
Und es soll Aaron
und seinen Söhnen gehören, und sie sollen es essen an heiligem Orte; denn als
ein Hochheiliges von den Feueropfern Jahwes soll es ihm gehören: eine ewige
Satzung.
10. Und der Sohn eines israelitischen Weibes-er war aber
der Sohn eines ägyptischen Mannes-ging aus unter die Kinder Israel; und der
Sohn der Israelitin und ein israelitischer Mann zankten sich im Lager.
11. Und der Sohn des israelitischen Weibes lästerte den
Namen Jahwes und fluchte ihm; und sie brachten ihn zu Mose. Der Name seiner
Mutter aber war Schelomith, die Tochter Dibris, vom Stamme Dan.
12. Und sie legten ihn in Gewahrsam, damit ihnen nach dem
Munde Jahwes beschieden werde.
13. Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
14. Führe den Flucher außerhalb des Lagers; und alle, die
es gehört haben, sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen, und die ganze Gemeinde
soll ihn steinigen.
15. Und zu den Kindern Israel sollst du reden und
sprechen: Wenn irgend jemand seinem Gott flucht, so soll er seine Sünde tragen.
16. Und wer den Namen Jahwes lästert, soll gewißlich
getötet werden, steinigen soll ihn die ganze Gemeinde; wie der Fremdling, so
der Eingeborene: wenn er den Namen lästert, soll er getötet werden.
17. Und wenn jemand irgend einen Menschen totschlägt, so
soll er gewißlich getötet werden.
18. Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten: Leben
um Leben.
19. Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung
zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:
20. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er
einem Menschen eine Verletzung zufügt, also soll ihm zugefügt werden.
21. Und wer ein Vieh totschlägt, soll es erstatten; wer
aber einen Menschen totschlägt, soll getötet werden.
22. Einerlei Recht sollt ihr haben: wie der Fremdling, so
soll der Eingeborene sein; denn ich bin Jahwe, euer Gott. -
23. Und Mose redete zu den Kindern Israel, und sie führten
den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn; und die Kinder Israel
taten, wie Jahwe dem Mose geboten hatte.
3. Mose 25
1.
Und Jahwe redete
zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
2.
Rede zu den
Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben
werde, so soll das Land dem Jahwe einen Sabbath feiern.
3.
Sechs Jahre
sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den
Ertrag des Landes einsammeln.
4.
Aber im siebten
Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jahwe; dein
Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
5.
den Nachwuchs
deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen
Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land
sein.
6.
Und der Sabbath
des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd
und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
7.
und deinem Vieh
und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise
dienen.
8.
Und du sollst dir
sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben
Jahrsabbathen dir neunundvierzig Jahre ausmachen.
9.
Und du sollst im
siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem
Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
10. Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen
und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr
soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen,
und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
11. Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten
Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und
seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;
12. denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein;
vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
13. In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder
zu seinem Eigentum kommen.
14. Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von
der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken.
15. Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du
von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16. Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du
ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren
sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
17. Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken,
und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jahwe, euer Gott.
18. Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine
Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.
19. Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet
essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
20. Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre
essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -
21. Ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen
entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
22. und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom
alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr
Altes essen.
23. Und das Land soll nicht für immer verkauft werden,
denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
24. Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem
Lande Lösung gestatten.
25. Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum
verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte
seines Bruders lösen.
26. Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand
erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
27. so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das
Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem
Eigentum kommen.
28. Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht,
um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers
desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen,
und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29. Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt
verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines
Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
30. Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes
Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem
Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre
nicht frei ausgehen.
31. Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum
haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht
für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
32. Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte
ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
33. Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll
das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen;
denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern
Israel.
34. Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht
verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
35. Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir
wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse
soll er bei dir leben.
36. Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und
sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
37. Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine
Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
38. Ich bin Jahwe, euer Gott, der ich euch aus dem Lande
Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu
sein.
39. Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir
verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
40. wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum
Jubeljahre soll er bei dir dienen.
41. Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine
Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem
Eigentum seiner Väter kommen.
42. Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande
Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven
verkauft.
43. Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und
sollst dich fürchten vor deinem Gott.
44. Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du
haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr
Knecht und Magd kaufen.
45. Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei
euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei
euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum
sein,
46. und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um
sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über
eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen
herrschen mit Härte.
47. Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines
Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem
Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des
Fremdlings verkauft,
48. so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht
für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.
49. Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag
ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht
mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
50. Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre
an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er
sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines
Tagelöhners soll er bei ihm sein.
51. Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem
Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
52. und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum
Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er
seine Lösung zurückzahlen.
53. Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein;
er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
54. Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll
er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55. Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte
sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer
Gott.
3. Mose 26
1.
Ihr sollt euch
keine Götzen machen und sollt euch kein geschnitztes Bild und keine Bildsäule
aufrichten, und keinen Stein mit Bildwerk sollt ihr in eurem Lande setzen, um
euch davor niederzubeugen; denn ich bin Jahwe, euer Gott.
2.
Meine Sabbathe
sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jahwe.
3.
Wenn ihr in
meinen Satzungen wandelt und meine Gebote beobachtet und sie tut,
4.
so werde ich eure
Regen geben zu ihrer Zeit, und das Land wird seinen Ertrag geben, und die Bäume
des Feldes werden ihre Frucht geben;
5.
und die
Dreschzeit wird bei euch reichen bis an die Weinlese, und die Weinlese wird
reichen bis an die Saatzeit; und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung
und werdet sicher in eurem Lande wohnen.
6.
Und ich werde
Frieden im Lande geben, daß ihr euch niederleget und niemand sei, der euch
aufschreckt; und ich werde die bösen Tiere aus dem Lande vertilgen, und das
Schwert wird nicht durch euer Land gehen.
7.
Und ihr werdet
eure Feinde jagen, und sie werden vor euch fallen durchs Schwert;
8.
und fünf von euch
werden hundert jagen, und hundert von euch werden zehntausend jagen, und eure
Feinde werden vor euch fallen durchs Schwert.
9.
Und ich werde
mich zu euch wenden und euch fruchtbar machen und euch mehren und meinen Bund
mit euch aufrechthalten;
10. und ihr werdet das altgewordene Alte essen, und das
Alte wegräumen vor dem Neuen.
11. Und ich werde meine Wohnung in eure Mitte setzen, und
meine Seele wird euch nicht verabscheuen;
12. und ich werde in eurer Mitte wandeln und werde euer
Gott sein und ihr werdet mein Volk sein.
13. Ich bin Jahwe, euer Gott, der ich euch aus dem Lande
Ägypten herausgeführt habe, daß ihr nicht ihre Knechte sein solltet; und ich
habe die Stäbe eures Joches zerbrochen und euch aufrecht wandeln lassen.
14. Wenn ihr mir aber nicht gehorchet und nicht alle diese
Gebote tut,
15. und wenn ihr meine Satzungen verachtet, und eure Seele
meine Rechte verabscheut, so daß ihr nicht alle meine Gebote tut, und daß ihr
meinen Bund brechet,
16. so werde auch ich euch dieses tun: Ich werde Schrecken
über euch bestellen, Schwindsucht und Fieberglut, welche machen werden, daß die
Augen erlöschen und die Seele verschmachtet; und ihr werdet vergeblich euren
Samen säen, denn eure Feinde werden ihn verzehren;
17. und ich werde mein Angesicht wider euch richten, daß
ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und eure Hasser werden über euch
herrschen, und ihr werdet fliehen, obwohl niemand euch jagt.
18. Und wenn ihr auf dieses hin mir nicht gehorchet, so
werde ich euch siebenmal mehr züchtigen wegen eurer Sünden.
19. Und ich werde euren starren Hochmut brechen, und werde
euren Himmel wie Eisen machen und eure Erde wie Erz;
20. und eure Kraft wird sich umsonst verbrauchen, und euer
Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Feldes werden ihre
Frucht nicht geben.
21. Und wenn ihr mir entgegen wandelt und mir nicht
gehorchen wollt, so werde ich euch noch siebenmal mehr schlagen, nach euren
Sünden.
22. Und ich werde das Getier des Feldes unter euch senden,
daß es euch eurer Kinder beraube und euer Vieh ausrotte und euer weniger mache;
und eure Straßen sollen öde werden.
23. Und wenn ihr euch durch dieses nicht von mir
zurechtweisen laßt und mir entgegen wandelt,
24. so werde auch ich euch entgegen wandeln, und auch ich
werde euch siebenfach schlagen wegen eurer Sünden.
25. Und ich werde das Schwert über euch bringen, das die
Rache des Bundes vollzieht; und ziehet ihr euch in eure Städte zurück, so werde
ich die Pest in eure Mitte senden, und ihr werdet in die Hand des Feindes
gegeben werden.
26. Indem ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, werden
zehn Weiber euer Brot backen in einem Ofen, und sie werden euch das Brot
zurückgeben nach dem Gewicht; und ihr werdet essen und nicht satt werden.
27. Und wenn ihr bei alledem mir nicht gehorchet und mir
entgegen wandelt,
28. so werde auch ich euch entgegen wandeln im Grimm, und
werde euch siebenfach züchtigen wegen eurer Sünden.
29. Und ihr werdet das Fleisch eurer Söhne essen, und das
Fleisch eurer Töchter werdet ihr essen.
30. Und ich werde eure Höhen vertilgen und eure
Sonnensäulen ausrotten und werde eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen
werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen.
31. Und ich werde eure Städte zur Öde machen und eure
Heiligtümer verwüsten, und werde euren lieblichen Geruch nicht riechen.
32. Und ich werde das Land verwüsten, daß eure Feinde, die
darin wohnen, sich darüber entsetzen sollen.
33. Euch aber werde ich unter die Nationen zerstreuen, und
ich werde das Schwert ziehen hinter euch her; und euer Land wird eine Wüste
sein und eure Städte eine Öde.
34. Dann wird das Land seine Sabbathe genießen alle die
Tage seiner Verwüstung, während ihr im Lande eurer Feinde seid; dann wird das
Land ruhen und seine Sabbathe genießen;
35. alle die Tage seiner Verwüstung wird es ruhen, was es
nicht geruht hat in euren Sabbathen, als ihr darin wohntet.
36. Und die Übriggebliebenen von euch-in ihr Herz werde
ich Feigheit bringen in den Ländern ihrer Feinde: Und es wird sie jagen das
Rauschen eines verwehten Blattes, und sie werden fliehen, wie man vor dem
Schwerte flieht, und fallen, obwohl niemand sie jagt;
37. und sie werden einer über den anderen hinstürzen, wie
vor dem Schwerte, obwohl niemand sie jagt; und ihr werdet nicht standhalten
können vor euren Feinden.
38. Und ihr werdet umkommen unter den Nationen, und das
Land eurer Feinde wird euch fressen.
39. Und die Übriggebliebenen von euch werden in den
Ländern eurer Feinde hinschwinden in ihrer Ungerechtigkeit, und auch in den
Ungerechtigkeiten ihrer Väter mit ihnen hinschwinden.
40. Und sie werden ihre Ungerechtigkeit bekennen und die
Ungerechtigkeit ihrer Väter infolge ihrer Treulosigkeit, die sie gegen mich
begangen haben, und auch daß, weil sie mir entgegen gewandelt sind,
41. auch ich ihnen entgegen wandelte und sie in das Land
ihrer Feinde brachte. Wenn alsdann ihr unbeschnittenes Herz sich demütigt und
sie dann die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen,
42. so werde ich meines Bundes mit Jakob gedenken; und
auch meines Bundes mit Isaak und auch meines Bundes mit Abraham werde ich
gedenken, und des Landes werde ich gedenken.
43. Denn das Land wird von ihnen verlassen sein, und es
wird seine Sabbathe genießen, in seiner Verwüstung ohne sie; und sie selbst
werden die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen, darum, ja darum, daß sie
meine Rechte verachtet und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat.
44. Aber selbst auch dann, wenn sie in dem Lande ihrer
Feinde sind, werde ich sie nicht verachten und sie nicht verabscheuen, ihnen
den Garaus zu machen, meinen Bund mit ihnen zu brechen; denn ich bin Jahwe, ihr
Gott.
45. Und ich werde ihnen meines Bundes mit den Vorfahren
gedenken, die ich aus dem Lande Ägypten vor den Augen der Nationen
herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin Jahwe.
46. Das sind die Satzungen und die Rechte und die Gesetze,
welche Jahwe zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berge Sinai durch Mose
gegeben hat.
3. Mose 27
1.
Und Jahwe redete
zu Mose und sprach:
2.
Rede zu den
Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen
die Seelen nach deiner Schätzung für Jahwe sein.
3.
Und es sei deine
Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und
zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;
4.
Und wenn es ein
Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel.
5.
Und wenn es von
fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer
männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel;
6.
Und wenn es von
einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben
fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber;
7.
und wenn es von
sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann
ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel.
8.
Und wenn der Gelobende
zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und
der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des
Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9.
Und wenn es ein
Vieh ist, wovon man Jahwe eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man
Jahwe davon gibt, heilig sein.
10. Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein
gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch
Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig
sein.
11. Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man
Jahwe keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,
12. und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder
schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein.
13. Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner
Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
14. Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jahwe heilig
sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der
Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein.
15. Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll
er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm
gehören.
16. Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jahwe
heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer
Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber.
17. Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll
es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
18. und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so
soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis
zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
19. Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll
er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm
verbleiben.
20. Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld
einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
21. und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht,
Jahwe heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum
gehören.
22. Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum
Felde seines Eigentums gehört, Jahwe heiligt,
23. so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung
berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als
ein dem Jahwe Heiliges, entrichten.
24. Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von
welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte.
25. Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des
Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein.
26. Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als
Erstgeburt Jahwe gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück
Rind-oder Kleinvieh, es gehört Jahwe.
27. Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es
lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es
nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. -
28. Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jahwe verbannt,
von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines
Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem
Jahwe hochheilig.
29. Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht
gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.
30. Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von
der Frucht der Bäume, gehört Jahwe; er ist Jahwe heilig.
31. Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so
soll er dessen Fünftel hinzufügen.
32. Und aller Zehnte vom Rind-und Kleinvieh, von allem,
was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jahwe heilig sein;
33. man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht
sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird
dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.
34. Das sind die Gebote, welche Jahwe dem Mose auf dem
Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.